Weil ein Kind Stars Wars spielte: Bauer bekommt 50.000 Euro Scha­dens­er­satz für tote Kühe

27.10.2016

Ein kleiner Junge sticht auf einem Bauernhof Löcher in Siloballen. Die Ballen sind für ihn Außerirdische. Die Folge: Das Futter verdirbt, zahlreiche Kühe sterben. Vor Gericht einigten sich Landwirt und Eltern auf einen Vergleich. 

Ein Streit um die Beschädigung von Siloballen auf einem Bauernhof durch ein Kind ist mit einem Vergleich beendet worden. Am Donnerstag einigten sich die Parteien vor dem in Augsburg ansässigen Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) München darauf, dass der Landwirt für den entstandenen Schaden 50.000 Euro erhält. Die Summe wird die Haftpflichtversicherung der beklagten Familie übernehmen.

Deren Kind hatte Löcher in mehrere Maisballen gestochen. Nach Angaben des Bauern war dadurch Luft in das Innere gelangt, was das Futter verderben ließ. Die Folge: Zahlreiche Kühe wurden krank, 30 Tiere starben. Der Verlust sei existenzbedrohend, so der Bauer. "Der Betrieb knabbert immer noch an dem Ereignis".

Der Landwirt hatte ursprünglich rund 170.000 Euro Schadenersatz von dem Kind und seinem Vater verlangt. Im Oktober 2013 hatte die Familie Urlaub in einer Ferienwohnung auf dem Hof gemacht. Der damals elfjährige Junge hatte eigenen Angaben zufolge "Star Wars" gespielt. Die mit Folie umwickelten Maisballen hatte er als Außerirdische angesehen und mit einem Weidezaunstab Löcher in die "Klingonen" gestochen.

Durch die luftdichte Verpackung der Ballen wird das Viehfutter haltbar gemacht. Zwölf Ballen, in denen sich gehäckselter Mais befand, wurden nach Angaben des Landwirts beschädigt. Weil das für ihn nicht erkennbar gewesen sei, habe er den Mais verfüttert. Den Schaden, der ihm durch Tierarztkosten, den Kauf neuer Kühe und Milchgeldverluste entstanden sei, wollte er ersetzt bekommen.

Haftung ja, Schadensforderung zu hoch

Das Landgericht (LG) Kempten hatte die Klage des Mannes im Januar in erster Instanz abgewiesen. Seiner Ansicht nach habe das Kind zwar das Eigentum des Landwirts verletzt. Weil dem Jungen aber die Folgen seines Handelns nicht bewusst waren, könne ihm nicht einmal Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Das Gericht sah auch keine Verletzung der Aufsichtspflicht durch den Vater. Gegen das Urteil legte der Landwirt Berufung ein.

Der Zivilsenat des OLG München, der seinen Sitz in Augsburg hat, erklärte zum Prozessauftakt, dass er die Ansicht des LG nicht teile. "Wir sehen eine Haftung des Kindes dem Grunde nach gegeben", sagte der Vorsitzende Richter. Ein Elfjähriger sei deliktsfähig und müsse für sein Handeln die Verantwortung übernehmen. Wer eine Verpackung beschädige, hafte dafür, was sich in der Verpackung befinde. Den vom Kläger berechneten Schaden hielt das Gericht allerdings für zu hoch.

Auf Vorschlag des Zivilsenats einigten sich die Parteien schließlich. Die Eltern sahen zwar ein Mitverschulden des Bauern, weil er den Mais an seine Tiere verfüttert hat, ohne vorher die Folien und das Futter zu untersuchen. Nach Rücksprache mit ihrer Haftpflichtversicherung erklärte die Familie sich aber zu der Zahlung bereit.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Weil ein Kind Stars Wars spielte: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21004 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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