Möbelhaus muss zahlen: Pols­ter­garnitur hielt Über­ge­wicht nicht stand

08.12.2016

Weil eine Polstergarnitur unter der Last ihrer neuen Eigentümer zusammenbrach, verglich sich ein Möbelhaus mit ihnen auf 2000 Euro Entschädigung. So einigten sich die Parteien vor dem Bonner AG.

Geklagt hatten Eheleute, die zum Zeitpunkt des Geschehens zusammen 338 Kilo auf die Waage brachten. 2014 erstanden sie in einem Möbelhaus eine Polstergarnitur für 3500 Euro. Dabei hatten sie betont, aufgrund ihres Körpergewichts ein "besonders solides Modell" zu benötigen. Die Verkäuferin hatte ihnen die hochwertige Eckgarnitur eines namhaften Herstellers empfohlen.

Doch schon in den ersten Wochen versagte zunächst die Sitzfläche eines Zweisitzers, indem sie absackte, danach krachten auch die Rahmen durch. Die Eheleute verlangten die Rückabwicklung des Kaufes und forderten ihr Geld zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung von zehn Prozent, also 350 Euro. Doch das Möbelhaus bestand darauf, dass das Absacken ein "klassischer Gebrauchsschaden" sei, den allein das Pärchen zu verantworten hätte, weil "das Sofa ihr Gewicht nicht tragen" konnte.

Der Amtsrichter unterstützte im Gütetermin die Eheleute. "Es dürfte nicht zu übersehen gewesen sein, dass die zukünftigen Benutzer der Polstergarnitur schwergewichtig sind", erklärte der Richter. Es müsse dann auch berücksichtigt werden, dass ihn ein Möbelstück verkauft wurde, auf dem sie nicht dauerhaft sitzen können.

Das Möbelhaus stimmte schließlich einem Vergleich zu. Das Sofa wollte es jedoch nicht mehr zurück.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Möbelhaus muss zahlen: . In: Legal Tribune Online, 08.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21407 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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