Deutsche Wohnen: Vonovia lässt nicht locker

05.08.2021

Der letzte Übernahmeversuch in Richtung Deutsche Wohnen ist im Juli an der Mindestannahmeschwelle gescheitert. Jetzt kann Vonovia erneut Anlauf nehmen, ohne zu warten: Die Bafin hat einer Ausnahme zugestimmt.

Die Zustimmung seitens der Bafin macht es möglich: Vonovia muss nicht die übliche einjährige Sperrfrist absitzen, sondern darf nach dem Scheitern der Übernahmeofferte im Juli direkt nachlegen und versuchen, die Deutsche Wohnen zu schlucken. Im letzten Versuch ist es Vonovia nicht gelungen, eine ausreichende Zahl an Aktionären für den Zusammenschluss zu begeistern. Die Mindestannahmeschwelle von 50 Prozent wurde nicht erreicht. Zum Ablauf der Frist waren lediglich 47,6 Prozent der Aktien angedient worden.  

Besonders spendabel zeigt man sich allerdings nicht. Lag das jüngst zurückgewiesene Angebot bei 52 Euro je Aktie, will man diesmal mit 53 Euro je Anteilsschein die Herzen der Deutsche Wohnen-Aktionäre erobern. Auf die Unterstützung des Vorstands sowie des Aufsichtsrates von Deutsche Wohnen kann Vonovia weiterhin zählen. Das Bundeskartellamt hatte bereits im Juni Zustimmung signalisiert

Trotz des nur geringen Aufschlags im Hinblick auf die Kaufofferte stehen die Chancen auf ein Gelingen der Übernahme im neuerlichen Anlauf deutlich besser. Das liegt daran, dass Vonovia in den vergangenen Wochen fleißig Anteilsscheine von Deutsche Wohnen erworben und damit die Beteiligung auf knapp 30 Prozent ausgeweitet hat.  

Vonovia zeigt sich jedenfalls unerschütterlich optimistisch und rechnet damit, dass die Übernahme im mittlerweile dritten Anlauf klappt und die Transaktion spätestens Anfang Oktober abgeschlossen ist.

sts/LTO-Redaktion 

mit Material der dpa 

Zitiervorschlag

Deutsche Wohnen: . In: Legal Tribune Online, 05.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45664 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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