US-Sanktionen gegen den Iran: Trumps Kamp­f­an­sage an Europa

Gastbeitrag von Dr. Mayeul Hiéramente

14.05.2018

US-Präsident Trump kündigt das Iran-Abkommen auf - ein politischer Affront für die Weltgemeinschaft und europäische Verbündete. Und ein Angriff auf die europäische Wirtschaft mit den Mitteln des Sanktionenrechts, meint Mayeul Hiéramente.

Der amerikanische Präsident Donald Trump hat eines seiner Wahlkampfversprechen erfüllt: Er hat das Iran-Abkommen aufgekündigt, das von der internationalen Gemeinschaft in langwierigen Verhandlungsrunden erarbeitet worden war. Das Vertrauen in – vertragliche - Zusagen der amerikanischen Regierung hat hierdurch einen herben Dämpfer erlitten.

Bemühungen der Bundeskanzlerin Angela Merkel, des französischen Präsidenten Emmanuel Macron und des britischen Außenministers Boris Johnson wischte Trump zur Seite. Dass er in seiner Pressekonferenz die Europäer als "Partner" bezeichnete und nur einen Satz später die "Freunde" im Nahen Osten ansprach, verstärkte den Affront nur noch.

Abkehr vom völkerrechtlichen Dialog, Rückkehr der Sanktionen

All die aggressive Rhetorik und sicherheitspolitischen Halbwahrheiten des US-Präsidenten lassen jedoch leicht vergessen, worum es in der Sache selbst geht. Die USA haben nicht nur eine Abkehr vom völkerrechtlichen Dialog gewählt und den konfliktreichen Nahen Osten um einen weiteren Konflikt bereichert. Sie haben gleichzeitig eine Rückkehr der US-Wirtschaftssanktionen gegen den Iran angekündigt. Leidtragender dieser Sanktionspolitik ist neben dem Iran vor allem die europäische Wirtschaft. Ein Schelm, wer denkt, dass dies in Zeiten von drohenden Wirtschaftskriegen und nationalem Protektionismus ein Zufall ist.

Fakt ist, dass US-Sanktionen gegen den Iran weit über die amerikanischen Staatsgrenzen hinaus Wirkung entfalten und die Rückkehr zu dem Sanktionsregime, das vor dem Iran-Abkommen bestand, Konsequenzen für die deutsche Exportwirtschaft zeitigen wird. Die Tatsache, dass die europäischen Staaten am Abkommen mit dem Iran festhalten wollen und keine eigenen EU-Sanktionen planen, ist da nur ein schwacher Trost.

Das unter Barack Obama im Jahr 2015 ausgehandelte Iran-Abkommen hatte einen massiven Abbau von US-Sanktionen gegen den Iran zum Jahresanfang 2016 zur Folge. Diverse Sanktionen, insbesondere im Bereich der Terrorismusfinanzierung, blieben damals aber erhalten. Zudem unterlagen US-Staatsbürger und in den USA ansässige Unternehmen auch weiterhin umfangreichen Restriktionen.

Besonders betroffen: Industrie und Finanzwirtschaft

Ein Großteil der 2016 weggefallenen Sanktionen richtete sich an ausländische Unternehmen und Staatsbürger. Vor allem diese Verbote sollen nunmehr schrittweise wiederaufleben. Die deutsche Industrie und Finanzwirtschaft ist damit unmittelbar von der aktuellen Entscheidung betroffen. Den Verlautbarungen des US-Finanzministeriums ist u.a. zu entnehmen, dass man Handelsbeziehungen zwischen ausländischen Firmen und dem Iran in der Automobilwirtschaft, dem Energiesektor und der (Luft-) Schifffahrt zu sanktionieren gedenkt.

Eine zentrale Stellschraube ist hierbei das Banken- und Versicherungswesen. Wird der Geldhahn abgedreht, sind auch die im Wachstum befindlichen Exportbeziehungen in den Iran in Gefahr. Großvolumige Aufträge, wie sie bei iranischen Bestellungen bei der deutschen Industrie üblich sind, sind ohne Finanzierung und Absicherung kaum möglich. Vor allem deutsche Mittelständler können die Kostenrisiken nicht allein tragen.

Wer mit den USA kooperieren will, darf nicht mit dem Iran handeln

Hier setzen die Sanktionsnormen an: So ist u.a. beabsichtigt, Verbotsnormen aus dem Code of Federal Regulations (C.F.R. § 561.201, § 561.203, § 561.204) zu reaktivieren, die ausländischen Finanzinstituten Beschränkungen im Iran-Handel auferlegen, wenn sie die notwendigen Banklizenzen für eine Tätigkeit auf dem US-Markt erlangen oder mit US-Finanzinstituten kooperieren wollen. Jedes größere Finanzinstitut muss damit faktisch die US-amerikanischen Gesetze befolgen – und zwar auch dann, wenn die von Institut getätigten Geschäfte keinen unmittelbaren Bezug zu den USA aufweisen.

Bestimmte Transaktionen zwischen ausländischen Finanzinstituten und iranischen Banken sind sogar strafbewehrt, so dass deutschen Unternehmern bei einem Verstoß Haft in den USA drohen kann (C.F.R. § 561.701 (b)). Diese Sanktionen verschärfen das momentan gültige Recht.

Sogar die Verwendung des US-Dollars ist riskant

Bereits jetzt haben sich europäische Unternehmen und Banken an zahlreiche Wirtschaftssanktionsregelungen der USA zu halten. Dies betrifft besonders die hoch technologisierte Industrie, deren Produkte schnell in den Verdacht einer Dual-Use-Nutzung geraten können – Produkte also, die sowohl zivil als auch militärisch verwendet werden können. Hier besteht zudem stets die Gefahr, dass verwendete Komponenten aus den USA stammen und daher nur in Ausnahmefällen exportiert werden dürfen (31 C.F.R. § 560.205). Bei Verstößen drohen lange Haftstrafen sowie Geldstrafen gegen Unternehmen (31 C.F.R. § 560.701).

Selbst die Verwendung des US-Dollar im Rahmen einer Transaktion kann für ein Unternehmen bzw. Finanzinstitut zum Verhängnis werden. Dies bekam der französische Bankenriese BNP Paribas im Jahr 2015 zu spüren. Für Verstöße gegen US-Sanktionen gegen den Sudan, Kuba und Iran wurde die Bank zur Zahlung von rund neun Milliarden US-Dollar verpflichtet. Selbst in den sanktionsfreudigen USA eine Rekordsumme.

Deutschen Unternehmen drohen hohe Sanktionen

Die europäische Wirtschaft hat nach der politischen Einigung im Jahr 2015 die Exportbeziehungen mit dem Iran stark ausgeweitet. Dieser Aufschwung ist nun in Gefahr. Die Sanktionen werden die Finanzierung und Versicherung von Irangeschäften erschweren und werfen ihre Schatten voraus. Unternehmen werden, wie vor 2015, vor Geschäften mit dem Iran zurückschrecken. Dafür gibt es nachvollziehbare Gründe. Vorsicht und rechtliche Beratung ist bei Geschäften mit dem Iran angebracht und notwendig.

Selbst der Verdacht eines Verstoßes kann zu Reputationseinbußen und kostspieligen Rechtsstreitigkeiten in den USA führen. Sanktionen im sieben- bis zehnstelligen Bereich sind keine Seltenheit. Vorauseilender Gehorsam führt allerdings auch dazu, dass selbst von legalen Geschäften Abstand genommen wird, um Compliance-Risiken zu minimieren und wichtige Kundenbeziehungen auf die andere Seite des Atlantiks nicht aufs Spiel zu setzen. Aus Sicht eines gewissenhaften Unternehmens ist all dies nachvollziehbar.

Wirtschaftspolitisch sind die Entwicklungen jedoch nicht unbedenklich. Es ist Aufgabe der europäischen Politik, dafür Sorge zu tragen, dass rechtlich erlaubte Geschäftsbeziehungen mit dem Iran auch faktisch möglich sind. Deutsche Unternehmen durften in den letzten Jahren darauf vertrauen, dass sich eine Investition in das Iran-Geschäft lohnt und die Vertragsparteien des Iran-Abkommens die gemachten Zusagen einhalten.

Dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden. Exportwilligen Unternehmen muss der Rücken gestärkt werden. Einzelne Maßnahmen, z.B. Hermes-Bürgschaften, können auf nationaler Ebene hilfreich sein. Auf die expansive Sanktionspolitik der USA bedarf es allerdings einer gesamteuropäischen Antwort. Zu staunen und verstört zuzuschauen reicht nicht aus.

Dr. Mayeul Hiéramente, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, ist Partner der auf Wirtschaftsstrafrecht und Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Fuhlrott Hieramente & von der Meden in Hamburg. Er publiziert regelmäßig zu Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und des internationalen Strafrechts.

Zitiervorschlag

US-Sanktionen gegen den Iran: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/28583 (abgerufen am: 15.11.2024 )

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