Trigema und Buchalik Brömmekamp: Ein ver­meint­lich unmo­ra­li­sches Angebot

von Dr. Anja Hall

09.10.2017

2/2 Ende gut, alles gut? Keineswegs.

Der Schriftwechsel zwischen der Kanzlei und Grupp, der schon im Sommer stattfand, wurde Anfang Oktober von der Presse aufgegriffen. Zunächst berichtet das Wirtschaftsmagazin Bilanz, zahlreiche Zeitungen ziehen nach. In dem Artikel mit der Überschrift "Unsittliches Angebot für Trigema-Chef Grupp" fallen wenig schmeichelhafte Urteile über Buchalik Brömmekamp.

Sie gölten als Insolvenzverwalter "von jenem Schlag, um den man besser einen Bogen schlägt" gelten, heißt es da. Der renommierte Gravenbrucher Kreis, dem 30 namhafte Insolvenzverwalter angehören, wird - inoffiziell - damit zitiert, die Kanzlei gelte als "unseriöse Vereinigung, die niemals je in den Zirkel aufgenommen würde".

Der Grund für das schlechte Image seien die "juristischen Winkelzüge", mit denen die Kanzlei Unternehmern wie Grupp "per Insolvenz zum großen Reibach verhelfen könnte, ohne dass diese ihr Privatvermögen verlören", heißt es weiter.

Der umstrittene Insolvenz-Trick

Damit das gelingt, müsste Grupp sich von seinem Unternehmen eine möglichst große Summe auszahlen lassen und diese auf seine Frau und seine zwei Kinder übertragen. Die müssten das Geld dann zu hohen Zinsen an Grupp und sein Unternehmen verleihen und nach einer gewissen Frist die Rückzahlung des Kredits fordern. Dies wäre Grupp jedoch nicht möglich.

Daraufhin würde der Unternehmer die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen. Er könnte weiterhin die Geschäfte führen und könnte die Löhne der Mitarbeiter aus dem Insolvenzgeld bezahlen. Zudem könnte er die Umsatzsteuer einbehalten, die er den Kunden in Rechnung stelle. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens würde Grupp die Gläubiger "rasieren" und schließlich den dadurch erzielten buchhalterischen Sanierungsgewinn steuerfrei kassieren.

"Das ist ein sehr, sehr kaltes Kalkül mit der Wirkung des Insolvenzrechts und ein ausgefuchstes Steuermodell für Unternehmer, die es dem Fiskus noch einmal so richtig zeigen wollen", zitiert das Magazin Daniel Bergner, den Geschäftsführer des Verbands der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID).

Kanzlei "distanziert" sich von der Berichterstattung

Von diesem Insolvenz-Trick steht jedoch nichts in dem Akquise-Schreiben, das Buchalik Brömmekamp an die Textilunternehmer versandt hatte. Die Kanzlei reagiert nun ihrerseits empört: Der Trick sei nicht von der Kanzlei entwickelt und "dementsprechend Herrn Grupp nicht empfohlen" worden, schreibt Buchalik Brömmekamp in einer Stellungnahme zu dem Artikel.

Dieser Weg würde schon am Anfechtungsrecht scheitern, meint Robert Buchalik. "Denn Vermögensverschiebungen an Verwandte im Vorfeld einer Insolvenz können zu Recht zurückgefordert werden. Schlecker ist dafür das beste Beispiel." Er fügt hinzu: "Dass die Insolvenzexperten des VID den Vorschlag als umsetzbaren Weg sehen, ist für uns deshalb umso unverständlicher und befremdet doch sehr."

Weiter schreibt die Kanzlei, dass sie sich "gleichermaßen vom tendenziös negativen Inhalt des Artikels sowie der ebenso tendenziösen und durch keinerlei Fakten belegten Statements der Insolvenzverwaltervereinigungen VID und Gravenbrucher Kreis" distanziere. Eine Mitgliedschaft dort liege der Kanzlei ohnehin fern, weil man keine Insolvenzverwaltung betreibe.

Gravenbrucher Kreis: "Nicht mit Journalisten gesprochen"

VID-Geschäftsführer Bergner will sich auf LTO-Anfrage nicht äußern. Prof. Lucas Flöther, Sprecher des Gravenbrucher Kreises und derzeit Sachwalter der insolventen Air Berlin, dementiert, dass die Insolvenzverwalter-Vereinigung sich in dieser Sache geäußert habe – allerdings war in dem Bilanz-Artikel auch nur von einem inoffiziellen Statement die Rede.

"Ich habe nicht mit dem Journalisten gesprochen", teilt Flöther der Kanzlei mit und bestätigt dies auch gegenüber LTO. "Vor diesem Hintergrund hat der Gravenbrucher Kreis kein Statement oder Ähnliches abgegeben. Das angebliche 'Statement' des Kreises stammt daher nicht vom Gravenbrucher Kreis", so Flöther. Weiter will auch er die Angelegenheit nicht kommentieren.

Das Fazit? Der verunglückte Akquise-Versuch bei Trigema hatte am Ende vielleicht doch etwas Gutes für die Beteiligten: Wolfgang Grupp konnte seine Forderung nach einer persönlichen Managerhaftung noch einmal öffentlichkeitswirksam wiederholen. Der Kanzlei Buchalik Brömmekamp hat es immerhin eine hohe, wenn auch negative Medienpräsenz verschafft – und die Gelegenheit, Grupp persönlich zu treffen. 

Zitiervorschlag

Anja Hall, Trigema und Buchalik Brömmekamp: . In: Legal Tribune Online, 09.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24921 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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