Kartellrechtswidrige Absprachen: Zuck­er­her­s­teller zu Scha­dens­er­satz­zah­lungen ver­ur­teilt

23.06.2023

Das Landgericht Mannheim schließt zwei Pilotverfahren zu kartellrechtswidrigen Preis- und Quotenabsprachen mehrerer Produzenten von Zucker ab. Die Strafzahlungen bewegen sich in Millionenhöhe.

Rund 40 Kartellklagen von Herstellern aus der Lebensmittel- und Getränkebranche sind beim Landgericht (LG) Mannheim anhängig, nachdem das Bundeskartellamt (BKartA) im Februar 2014 Bußgelder gegen Nordzucker, Südzucker sowie Pfeifer & Langen verhängt hatte. Den Unternehmen wird vorgeworfen, sich zur Preis- und Angebotsgestaltung für Verarbeitungszucker abgesprochen zu haben.

Die Kartellkammer des LG verurteilte das Trio in zwei entscheidungsreifen Pilotverfahren zur Zahlung von rund 8,4 Millionen Euro an Nestlé Deutschland und weitere 6,26 Millionen Euro an die Molkerei Alois Müller (Urt. v. 23.06.2023, Az. 14 O 61/18 und 14 O 103/18). Die beiden Lebensmittelhersteller hatten bei den beklagten Unternehmen Zucker zu überhöhten Einkaufspreisen bezogen.

Zu den Schadensersatzzahlungen gesellen sich Zinszahlungen, die jeweils ähnliche Dimensionen erreichen wie die genannten Summen. Das Volumen der in den beiden Verfahren geltend gemachten Preisüberhöhungsschäden lag nach Gerichtsangaben bei 83 Millionen Euro.

Die Kammer schätzt, dass die Preise für Verarbeitungszucker im Zeitraum von 1997 bis September 2009 aufgrund der Absprachen zwischen den drei Beklagten um rund zwei Prozent überhöht gewesen seien. Trotz der Regulierung der europäischen Zuckermärkte sei ein "wesentlicher Restwettbewerb" möglich gewesen, der durch die verbotenen Absprachen beschränkt wurde, so das Gericht.

sts/LTO-Redaktion 

Zitiervorschlag

Kartellrechtswidrige Absprachen: . In: Legal Tribune Online, 23.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52074 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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