Den Mitgliedern des NSA-Untersuchungsausschusses könnte in den USA Strafverfolgung drohen, wenn sie Edward Snowden vernehmen. Das berichtete Spiegel Online unter Berufung auf ein Rechtsgutachten der Washingtoner Kanzlei Rubin Winston Diercks Harris & Cooke. Das Gutachten ist Teil einer Stellungnahme der Bundesregierung zur Frage, ob, wie und wo Snowden durch das Gremium befragt werden könnte.
Laut Spiegel Online schreiben die Anwälte von Rubin Winston Diercks Harris & Cooke in dem Gutachten, dass es eine in den USA strafbare Handlung wäre, wenn Snowden durch deutsche Parlamentarier veranlasst würde, geheime Informationen preiszugeben. Gegebenenfalls könne das als Diebstahl staatlichen Eigentums gewertet werden. Je nach Faktenlage könnten Strafverfolger gar von einer Verschwörung (conspiracy) ausgehen, hieß es. Schon die Vereinbarung, Snowden zu befragen, könne als kriminelle Verabredung gewertet werden. Dabei spiele es keine Rolle, ob Snowden in Deutschland, Russland oder woanders vernommen werde.
Wie es zur Mandatierung der angesehenen US-Kanzlei kam, war zunächst nicht bekannt. Spiegel Online hatte berichtet, das zwölfseitige Gutachten sei Ende April über die Deutsche Botschaft in Washington nach Berlin gelangt. Der Verfasser des Gutachtens, Jeffrey Harris, ist Managing Partner der Washingtoner Kanzlei. Er ist ein erfahrener Prozessrechtler, zudem spezialisiert auf die Bereiche Antitrust, Banking, Handels- und Gesellschaftsrecht und Wirtschaftsstrafrecht.
Vor seiner Karriere als Anwalt arbeitete er in verschiedenen Positionen für staatliche Behörden, unter anderem für die Federal Trade Commission und das Justizministerium. Später wechselte Harris als Senior Vice President und General Counsel zur Washingtoner Capital Bank. Bevor er zu Rubin Winston Diercks Harris & Cooke stieß, war er Partner in einer großen Washingtoner Kanzlei.
Rubin Winston Diercks Harris & Cooke: . In: Legal Tribune Online, 02.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11847 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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