Laut einem BGH-Urteil durfte die Bild-Zeitung Fotos von Klaus Wowereit bei einem privaten Treffen am Vorabend des Misstrauensvotums veröffentlichen. Raue hat Bild in dem Rechtsstreit vertreten, Schertz Bergmann war für Wowereit tätig.
Jan Hegemann
Die Fotos, so der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Urteil vom heutigen Tag, seien dem Bereich der Zeitgeschichte zuzuordnen und durften daher ohne die Einwilligung Klaus Wowereits veröffentlicht werden (Urt. v. 27.09. 2016, Az. VI ZR 310/14). Die Richter hoben damit die vorangegangenen Urteile des Landgerichts Berlin und des Kammergerichts Berlin auf, die die Veröffentlichung für rechtswidrig hielten. Raue-Partner Prof. Dr. Jan Hegemann hat die Bild-Zeitung in dem Verfahren beraten, als BGH-Anwalt war Prof. Dr. Achim Krämer einbezogen.
Der frühere Berliner Bürgermeister hatte sich – mit Unterstützung von Prof. Dr. Christian Schertz - gegen die Veröffentlichung von drei Bildern in der Berlin-Ausgabe der Bild gewehrt. Die Fotos zeigten ihn in der "Paris-Bar" mit Freunden. Wowereit vertrat die Ansicht, die Fotos zeigten ein privates Abendessen. Es fehle an einem berechtigten Interesse, sie zu zeigen.
Der Axel Springer Verlag als Herausgeber der Bild dagegen argumentierte, die Berichterstattung sei eng verknüpft mit dem damals unmittelbar bevorstehenden Misstrauensvotum gegen Wowereit vor dem Hintergrund der Krise um den Berliner Flughafen BER. Sie zeige den Unernst, mit dem Wowereit sein politisches Geschäft betrieben habe.
BGH gibt Bild zum dritten Mal in zwei Jahren recht
Der BGH hat mit seinem Urteil nun innerhalb von zwei Jahren zum dritten Mal in presserechtliche Entscheidungen des Land- und des Kammergerichts Berlin gegen die Bild-Zeitung korrigierend eingegriffen. Im September 2014 gab das Gericht der Zeitung in dem Verfahren um die Berichterstattung über die Unterhaltsaffäre des ehemaligen brandenburgischen Ministers Rainer Speer recht.
Zuletzt hat der BGH auch die Revision von Bild gegen ein von dem SPD-Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach in Berlin erstrittenes Unterlassungsurteil zugelassen. Die Zeitung hatte über das Verhalten Lauterbachs in den Unterhaltsauseinandersetzungen mit seinen vier Kindern kritisch berichtet. Nach der Zulassung der Revision hat Lauterbach seine Klage zurückgenommen.
Raue für Bild:
Prof. Dr. Jan Hegemann, Presse- und Äußerungsrecht, Berlin
Krämer Winter Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof für Bild:
Prof. Dr. Achim Krämer, BGH-Vertretung
Schertz Bergmann Rechtsanwälte für Klaus Wowereit:
Prof. Dr. Christian Schertz, Presse- und Äußerungsrecht, Berlin
Raue / Schertz Bergmann Rechtsanwälte: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20696 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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