EU-Kommission hat keine Bedenken: Pro­Sieben und RTL dürfen koope­rieren

25.08.2022

Die Medienkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL Deutschland planen ein Werbe-Joint-Venture. Die Prüfung des Vorhabens durch die EU-Kommission verlief aus Sicht der Beteiligten positiv. Gleiss Lutz ist beratend tätig.

Ein von RTL Deutschland und einer Tochter des Wettbewerbers ProSiebenSat.1 geplantes Gemeinschaftsprojekt zu einer neuen TV-Werbeform kann aus Sicht der EU-Kommission starten. Die für die wettbewerbsrechtliche Prüfung zuständige Brüsseler Behörde teilte am Donnerstag mit, dass das Vorhaben keine Bedenken aufwerfe.

RTL Deutschland und die ProSiebenSat.1-Tochter Seven.One Entertainment Group hatten Anfang des Monats mitgeteilt, ein Technologie-Joint-Venture gründen zu wollen. Es soll technische Lösungen entwickeln, um interaktive Angebote auf Smart-TVs für die neue Werbeform Addressable TV einfacher zugänglich zu machen. Unter Addressable TV versteht man personalisierte Werbung, die beim einzelnen Fernsehzuschauer direkt auf dem heimischen TV-Gerät ausgespielt wird.

Gleiss Lutz berät die Seven.One Entertainment Group und RTL Deutschland unter der Federführung von Dr. Moritz Holm-Hadulla zu allen fusionskontrollrechtlichen Fragen bei der Gründung des Joint Venture. 

Inhouse wird das Verfahren auf Seiten der ProSiebenSat.1 Media SE federführend von Dr. Holger Kämpgen (Senior Vice President Legal Affairs Entertainment) und Elena Peric (Legal Director Legal Affairs Antitrust) sowie auf Seiten von RTL Deutschland durch Dr. Olaf Christiansen (Senior Vice President Compliance, RTL Group) und Dr. Caroline Vedder (Bereichsleiterin Business & Legal Affairs, RTL Deutschland) begleitet.

sts/LTO-Redaktion mit Material der dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Gleiss Lutz für Seven.One Entertainment Group und RTL Deutschland*:

Dr. Moritz Holm-Hadulla (Partner, Federführung, Kartellrecht, Stuttgart)

Nora Johanna Meiborg (Kartellrecht, Stuttgart)

Dr. Andreas Schüssel (Kartellrecht, Stuttgart)

 

*Angaben zum Mandat ergänzt (25/08/22).

Zitiervorschlag

EU-Kommission hat keine Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49429 (abgerufen am: 17.11.2024 )

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