Osborne Clarke hat zum Jahresbeginn den Karriereweg für angestellte Anwälte neu strukturiert. Das Einstiegsfestgehalt wurde auf 80.000 Euro erhöht, außerdem hat die Kanzlei neue Karrierestufen eingeführt.
Das Karrieremodell bei Osborne Clarke sieht insgesamt vier Stufen vor: Associate, Senior Associate, Counsel und Partner. Für den Aufstieg auf die nächste Stufe sind nach Kanzleiangaben Regelzeiten festgelegt, von denen aber abgewichen werden könne. Der Counsel ist eine Vorstufe zur Partnerschaft, Anwälte können aber – wenn sie nicht Partner werden - auch langfristig Counsel bleiben.
Bei der Personalentwicklung steht im Fokus, wie der Anwalt seine Arbeit erledigt und seine Dienstleistung erbringt, wie er sein Geschäft entwickelt und Mandanten gewinnt und bindet. Auch die Themen Zusammenarbeit und Führung sowie die Beiträge, die der Anwalt zur Entwicklung der Kanzlei leistet, werden berücksichtigt. Je nach Karrierestufe sollen in der Ausbildung unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt werden.
Dabei will Osborne Clarke auf regelmäßige Feedback- und Entwicklungsgespräche setzen. "Zu einer guten Ausbildung und Personalführung gehört eine von Vertrauen und Zutrauen geprägte enge Zusammenarbeit mit regelmäßigem Austausch und einer offenen, ehrlichen und direkten Kommunikation zwischen Partner und Associate – in beide Richtungen", meint Managing-Partner Carsten Schneider.
Die Weiterentwicklung der Anwälte soll sich auch im Gehalt niederschlagen. In den ersten Jahren liegt der Schwerpunkt auf einem Festgehalt, das auf 80.000 Euro erhöht wurde. Eine Bonuskomponente gewinnt mit zunehmender Verantwortung, insbesondere für Counsel, an Gewicht. Der Bonus kann auf über 25 Prozent ansteigen.
Osborne Clarke hat außerdem Rahmenbedingungen für eine gesunde Work-Life-Balance aufgestellt. Anwälte können nach fünf Berufsjahren bei Osborne Clarke alle zwei Jahre ein "Sabbatical" als unbezahlten Urlaub antreten; in einer Erprobungsphase beträgt die Dauer zunächst einen Monat. Sämtliche Karrierestufen sind auch in Teilzeit zu erreichen. Ein Teil der Arbeit kann im Home Office erledigt werden. Man habe dem Bedürfnis der Mitarbeiter nach flexiblen Arbeitsmodellen schon bislang mit pragmatischen Lösungen entsprochen, wollte dies aber auch explizit festschreiben, begründet Schneider die neuen Regelungen.
Osborne Clarke: . In: Legal Tribune Online, 02.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18331 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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