Osborne Clarke: Deut­sche Bahn und Bun­des­wehr rei­chen Klage gegen Lkw-Kar­tell ein

20.12.2017

Die Deutsche Bahn hat, beraten von Osborne Clarke, Klage gegen das Lkw-Kartell eingereicht. Sie macht ihre Schadensersatzansprüche gemeinsam mit der Bundeswehr geltend, die ebenfalls von dem über 14 Jahre lang aktiven Kartell betroffen ist.

Die Bundeswehr, die Deutsche Bahn und weitere Unternehmen werfen Lkw-Herstellern unerlaubte Preisabsprachen vor und fordern Schadenersatz. Die Klage gegen Daimler, Iveco, Volvo/Renault, DAF und MAN hat die Bahn am Mittwoch beim Landgericht (LG) München I eingereicht. Das Verfahren ist der 37. Zivilkammer zugeteilt (Az. 37 O 18602/17).

Die Bundeswehr und gut 40 Unternehmen haben ihre Ansprüche nach Angaben der Bahn an den Bundeskonzern abgetreten. Darunter seien Flughafenbetreiber, Handels- und Logistikfirmen. Mit der Klage macht die DB gebündelt Schadensersatzansprüche für unerlaubte Preisabsprachen bei rund 35.000 vom Kartell betroffenen Lkw mit einem Einkaufsvolumen von deutlich über zwei Milliarden Euro geltend. Allein DB Schenker - größter Landspediteur Europas – sei mit mehreren Tausend Lkw betroffen, so die Bahn. Die genaue Höhe des Schadens ist noch nicht ermittelt.

EU-Kommission verhängte Geldbuße von drei Milliarden Euro

Dr. Katrin Suder, Staatssekretärin im Bundesministerium der Verteidigung: "Die Spezialisten der Deutschen Bahn verfügen über substanzielle Erfahrung und haben große Erfolge bei der Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche erzielt. Wir sind schon haushaltsrechtlich gehalten, mögliche Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen. Es geht hier um Steuergelder."

Die EU-Kommission hatte 2016 und 2017 festgestellt, dass die am Kartell beteiligten Lkw-Hersteller zwischen 1997 und 2011 verbotene Absprachen zu Brutto-Listenpreisen getroffen haben und gegen die Lkw-Bauer Geldbußen von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Brüssel stellte zwar das Kartell fest, sagte aber nicht, dass diese Absprachen höhere Preise zur Folge hatten. Daimler geht davon aus, dass kein Schaden entstanden sei.

Nach Marktinformationen berät Osborne Clarke in dem Verfahren die Deutsche Bahn.

tap/LTO-Redakion mit Material von dpa

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

alle Berater aus dem Markt bekannt:

 

Deutsche Bahn AG

Dr. Friederike Finkelnburg LL.M.

Dr. Tilman Makatsch

Markus Hutschneider, Robert Stieglitz LL.M.

Dr. Arif-Sascha Mir

Hannes Beth

 

Osborne Clarke Köln

Dr. Thomas Funke LL.M.

Alexander Kirschstein

Anne Gebel

Dr. Sebastian Hack LL.M.

Ghazale Mandegarian-Fricke LL.M.

Seraina Kokkinos LL.M.

Martin Würthner

Christoph Kauffmann

Zitiervorschlag

Osborne Clarke: . In: Legal Tribune Online, 20.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26119 (abgerufen am: 14.11.2024 )

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