Oppenhoff / Gleiss Lutz: Zoff beim Bas­ket­ball

29.06.2016

Das LG München I hat eine einstweilige Verfügung gegen den Welt- und den Europaverband Fiba und Fiba Europa aufgehoben: Vereine und ein privater Betreiber von Basketballwettbewerben waren gegen die Verbände vorgegangen.

Andrés Martin-Ehlers

Es geht so schnell hin und her wie im Basketball selbst: Anfang des Monats hatte die Euroleaque Basketball eine einstweilige Verfügung gegen den Weltbasketballverband FIBA und die FIBA Europe erwirkt. Nun hob das Landgericht (LG) München I diese auf.

Es ist ein Streit zwischen dem privatwirtschaftlichen Betreiber von europäischen Basketballclubwettbewerben Euroleaque Commercial Assets auf der einen Seite, auf der anderen Seite stehen der europäische Basketballverband Fiba Europe und der Weltbasketballverband Fiba.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits ist die Frage, wer die europäischen Vereinswettbewerbe im Basketball ausrichten darf. Die Euroleague Basketball ist ein von mehreren europäischen Vereinen und Ligen gegründetes Unternehmen und organisiert seit 2000/01 die europäischen Wettbewerbe Euroleague und Eurocup für Vereine der obersten beiden Ebenen.

Heftige Vorwürfe an die Verbände

Der Fiba wurde vorgeworfen, dass sie Vereine und Ligen durch Sanktionen davon abhalte, an einem dieser beiden europäischen Wettbewerbe teilzunehmen, und ihre Satzungsbefugnisse missbräuchlich ausnutze, um ihren eigenen neuen Wettbewerb Fiba Basketball Champions League zu fördern.

Die Verbände sollen Vereine und/oder Ligen für die Teilnahme an den von Euroleaque veranstalteten Eurocup-Wettbewerben direkt oder indirekt sanktioniert oder Sanktionen angedroht haben. Die Fiba  habe Nationalmannschaften von internationalen Wettbewerben ausgeschlossen oder den Ausschluss angedroht, falls Vereine der jeweiligen Länder an den konkurrierenden Eurocup-Wettbewerben teilnähmen.

Gegen diese behaputete Praxis war eine Gruppe von Basketballklubs (u.a. Fenerbahce Spor, Maccabi Tel Aviv und Real Madrid) sowie nationalen Ligen (Adriatische Liga und spanische Liga) sowie Euroleaque selbst als der Veranstalter konkurrierender Wettbewerbe vorgegangen.

Sie wollten erreichen, der Euroleague Basketball die weitere Organisation ihrer Wettbewerbe insbesondere für die kommende Saison zu ermöglichen. Die Vereine sollten nach ihren eigenen Interessen frei entscheiden können, an welchem Wettbewerb sie teilnehmen möchten.

Die Verbände hingegen behaupten, Euroleague ginge es insbesondere um die Strategie, die größten und namhaftesten Klubs langfristig an eigene Wettbewerbe zu binden.

Weitere Verfahren vor der Europäischen Kommission

Euroleaque und die Vereine hatten waren mit ihrem Antrag am 2. Juni ebenfalls vor dem LG München I zunächst erfolgreich, allerdings war die Fiba Europa nicht vor Erlass der einstweiligen Verfügung (eV) gehört worden und hat erfolgreich Widerspruch eingelegt. Die eV wurde nun aufgehoben.

Fiba Europe wurde von Oppenhoff & Partner vertreten, Gleiss Lutz hat das Verfahren für die Euroleague Basketball, zehn renommierte Basketballvereine und zwei nationale Ligen geführt.

Unabhängig von diesem Verfahren prüft die Europäische Kommission eine Beschwerde, die die Euroleague Basketball im Februar 2016 wegen behaupteten Missbrauchs der Satzungsbefugnisse  durch die Fiba eingereicht hatte. Im Gegenzug hatte im April 2016 auch die FIBA Beschwerde vor der Europäischen Kommission eingereicht. Auch über diese Beschwerde muss noch entschieden werden. Im Beschwerdeverfahren vor der Europäischen Kommission ist Prof. Avv. Massimo Coccia mit seinem Team der Kanzlei Coccia De Angelis Pardo, Italien, tätig.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Oppenhoff & Partner für Fiba Europe

Dr. Andrés Martin-Ehlers

Georg Lecheler

Dr. Simon Spangler

 

Gleiss Lutz für Euroleague Basketball bei Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügung

Dr. Petra Linsmeier, Federführung, Partner, Kartellrecht, München

Dr. Andreas Wehlau, Partner, Federführung, Gewerblicher Rechtsschutz, München

Jana Löffler, Kartellrecht, München

Dr. Niels Lutzhöft, Gewerblicher Rechtsschutz, München

Quelle: Oppenhoff & Partner / Gleiss Lutz

Zitiervorschlag

Oppenhoff / Gleiss Lutz: . In: Legal Tribune Online, 29.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19820 (abgerufen am: 25.11.2024 )

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