In einem Diesel-Verfahren am OLG Stuttgart sollen Porsche-Chef Oliver Blume sowie sein Vorgänger und Ex-VW-Chef Matthias Müller persönlich aussagen. Das Gericht hat die beiden zur Anhörung geladen.
Der für die Diesel-Abgas-Verfahren zuständige Spezialzivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart hat Porsche-Vorstandschef Oliver Blume und seinen Vorgänger und früheren Vorstandsvorsitzenden von VW Matthias Müller als Zeugen beziehungsweise Partei in einem Schadensersatzprozess geladen (Beweisbeschluss v. 12.05.2020; Az. 16 a U 186/19). Die beiden Manager sollen am 8. Juli angehört werden. Ob sie tatsächlich erscheinen, ist allerdings unklar. Sie können sich unter Umständen auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen.
In dem Verfahren verlangt der Käufer eines Porsche Macan mit Dieselmotor 89.000 Euro Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung. Das Auto, in dem ein Audi-Motor steckt, habe die versprochenen Abgaswerte wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen nicht eingehalten - und der Porsche-Vorstand habe das gewusst. Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage abgewiesen (Urt. v. 26.06.2019; Az. 20 O 288/17). Porsche wollte sich zunächst nicht äußern.
Der Spezialsenat am OLG bearbeitet nach Angaben einer Sprecherin inzwischen eine vierstellige Zahl an Diesel-Klagen vor allem gegen Porsche und Daimler. Er ist für Fälle zuständig, die nichts mit dem VW-Motor EA189 zu tun haben, sondern mit anderen Motoren, in denen ebenfalls eine illegale Abgastechnik stecken soll.
ah/LTO-Redaktion
mit Material von dpa
OLG Stuttgart zur Abgasaffäre: . In: Legal Tribune Online, 15.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41630 (abgerufen am: 18.11.2024 )
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