2/4 Mit wem vernetzen?
Viele Anwälte glauben, dass es mit Blick auf ihre Karriere genügt, sich mit ihrem Vorgesetzten gut zu stellen. Aber ein gutes Netzwerk dehnt sich in alle Richtungen aus.
Vor allem das Sekretariat sollten Sie nicht vergessen, denn es ist das Nadelöhr, wenn es darum geht, ihre Leistung im besten Licht zu präsentieren. Ähnliches gilt für wissenschaftliche Mitarbeiter oder Referendare, die Ihnen zuarbeiten. Wenn diese sich von Ihnen nicht wertgeschätzt fühlen, bringen sie ihre Leistung nicht - und das fällt negativ auf Sie zurück, weil Sie Ihre Arbeit nicht bestmöglich erledigen können.
Viele junge Anwälte konkurrieren außerdem stark untereinander und fahren schnell die Ellbogen aus. Das allerdings kommt intern selten gut an, weil eine Kanzlei Wert darauf legen muss, dass ihre Mitarbeiter kooperieren. Außerdem kann ein Austausch unter Kollegen zu Themen wie Gehalt, Weiterbildung oder dem Umgang mit dem Partner sehr hilfreich sein. Wer zu schnell auf Konkurrenz geht, schneidet sich davon ab.
Freundschaftliche Beziehungen mit den sogenannten Business Services aufzubauen, fällt vielen Juristen schwer. Ein häufiges Vorurteil ist, dass diese Abteilungen in den Augen der Juristen keinen direkten Beitrag zum Kanzleierfolg in Form von Billable Hours leisten.
Allerdings sollten Sie lernen, die gesamte Wertschöpfungskette in der Kanzlei zu nutzen. Das Business Development oder Marketing kann sehr hilfreich sein, etwa wenn es darum geht, einen Pitch vorzubereiten, etwas über einen Mandanten zu recherchieren oder eine Präsentation zu erstellen. Von der Personalabteilung erhalten Sie beispielsweise Informationen über Fort- und Weiterbildungen. Wenn Sie ihr Netzwerk in der Hierarchiebene nach oben ausweiten wollen, dann vernetzen Sie sich nicht nur mit Ihrem Partner, sondern auch mit anderen Partnern, Standortleitern, dem Kanzleimanagement und anderen einflussreichen Anwälten in der Kanzlei.
Carmen Schön, Richtig Netzwerken: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15517 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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