Loschelder: Kabel­st­reit: BR vor BayVGH erfolg­reich

16.03.2016

Im Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Vodafone Kabel Deutschland sowie Unitymedia um Einspeiseentgelte war der Bayerische Rundfunk, vertreten durch Loschelder, vor dem BayVGH erfolgreich.

Mit dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat nun zum ersten Mal ein Oberverwaltungsgericht eine inhaltliche Entscheidung in dem langwierigen Rechtsstreit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und den beiden Kabel-Regionalgesellschaften Vodafone Kabel Deutschland und Unitymedia getroffen. Sie stützt die Position der Rundfunkanstalten (Beschluss vom 03.03.2016, Az.: 7 CE 15.1741).

In dem sogenannten Kabelstreit geht es um die Frage, ob die Kabelnetzbetreiber die Weiterverbreitung der öffentlich-rechtlichen Programme davon abhängig machen dürfen, dass die Rundfunkanstalten hierfür ein Einspeiseentgelt zahlen. Die Rundfunkanstalten bestreiten eine solche Zahlungspflicht unter Hinweis darauf, dass die Netzbetreiber mit dem Signaltransport ihre eigene rundfunkrechtliche Pflicht erfüllen und zudem im eigenen wirtschaftlichen Interesse handeln: Ohne die Programme von ARD und ZDF wären ihre Kabelanschlussprodukte nicht marktfähig, so die Argumentation.

Der BayVGH hat jetzt für die analoge Signalverbreitung nach dem BayMG bestätigt, dass die Netzbetreiber zur Programmverbreitung unabhängig von einer Vergütungsvereinbarung mit dem Rundfunkveranstalter verpflichtet sind. In dem in letzter Instanz vom BayVGH entschiedenen Eilverfahren ging es um die Verbreitung von ARD-alpha, dem Bildungsprogramm des Bayerischen Rundfunks.

Kabel Deutschland muss Programm verbreiten

Nachdem das Programm im Sommer 2014 von BR-alpha in ARD-alpha umbenannt worden war, hatte Kabel Deutschland angekündigt, die analoge Netzeinspeisung in Bayern beenden zu wollen. Grund hierfür war, neben der Namensänderung, vor allem die Tatsache, dass der Bayerische Rundfunk seit dem 1. Januar 2013 keine Einspeiseentgelte mehr an Kabel Deutschland zahlt.

Die für die Aufsicht über Kabel Deutschland zuständige Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) hielt diese Ausspeisung für rundfunkrechtlich zulässig. Demgegenüber hatte das Verwaltungsgericht München, nun durch den BayVGH bestätigt, die BLM per einstweiliger Anordnung verpflichtet, für die ARD-alpha-Verbreitung unabhängig von der Zahlung eines Einspeiseentgelts zu sorgen.

Bislang haben alle vier Verwaltungsgerichte – mit Ausnahme des VG Hamburg bei einem Hilfsantrag – und auch alle zehn Zivilgerichte, die sich mit den rundfunkrechtlichen Fragen des Kabelstreits beschäftigten, die Rechtsauffassung der ARD-Rundfunkanstalten bestätigt.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Loschelder für den Bayerischen Rundfunk und die anderen ARD-Landesrundfunkanstalten:

Dr. Raimund Schütz, Köln

Dr. Kristina Schreiber, Köln

Dr. Maike Friedrich, Köln

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von Loschelder

Zitiervorschlag

Loschelder: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18788 (abgerufen am: 03.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen