Nach Oktoberfest-Party: Vergewaltigungsvorwurf gegen Ex-Großkanzlei-Partner

von Dr. Anja Hall

23.02.2015

Die Gerüchte brodelten seit Monaten: Ein Linklaters-Partner soll auf einer Oktoberfestfeier der Kanzlei einer studentischen Hilfskraft zu nahe gekommen sein. Der Anwalt hat die Kanzlei kurz darauf verlassen, nun ist er wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung angezeigt worden.

Schon im Dezember 2014 hatten zunächst Roll on Friday und später auch Juve berichtet, dass es am Rande einer Oktoberfestfeier von Linklaters in München zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung unter zwei langjährigen Partnern gekommen sei. Einer der beiden hat die Kanzlei daraufhin zum November verlassen, der zweite ging zum Jahresende 2014.

Wie nun das Manager Magazin und die Bild am Sonntag berichten, entzündete sich der Streit daran, dass einer der Partner eine studentische Hilfskraft sexuell belästigt haben soll. Weil der angebliche Täter sich der Studentin erneut genähert hat und das Lokal, in dem die Feier stattfand, nicht verlassen wollte, kam es dann zu der Schlägerei unter den zwei Partnern.

Nun, gut vier Monate nach dem Vorfall, ist bei der Staatsanwaltschaft München I eine Anzeige wegen des Verdachts auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung gegen den früheren Linklaters-Partner eingegangen. Erstattet hat die Anzeige allerdings weder das angebliche Opfer noch die Kanzlei, sondern der Partner, der sich mit dem angeblichen Täter geprügelt hat. Eine Meldung der Bild am Sonntag, wonach unter dem Aktenzeichen AZ 451 Js 115945/15 bereits ermittelt werde, bestätigte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I gegenüber LTO nicht. Sie sagte lediglich, dass die Anzeige eingegangen sei und man derzeit das weitere Vorgehen prüfe.

Dr. Alexander Betz von der Münchner Strafrechtskanzlei Lucas Stevens, der Anwalt des angeblichen Täters, sagte gegenüber LTO, dass er noch keine Akteneinsicht hatte und somit den Inhalt der Vorwürfe noch nicht kenne. "Mein Mandant streitet aber jedes strafbare Verhalten kategorisch ab, für ihn gilt die Unschuldsvermutung", so Betz weiter. Er wies außerdem darauf hin, dass der zweite Partner "definitiv ein strafrechtliches Problem habe", denn dieser habe seinen Mandanten ohne Rechtfertigungsgrund dreimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Über die anderen Motive des Anzeigeerstatters könne er "nur spekulieren".*

Linklaters: Keine Anzeige aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen

Linklaters wollte sich zu den Vorwürfen angesichts des laufenden Verfahrens nicht äußern. Ein Sprecher der Kanzlei sagte jedoch gegenüber LTO, dass man nach dem Vorfall eine interne Untersuchung eingeleitet habe, im Zuge derer sich die beiden Partner entschieden hätten, die Kanzlei zu verlassen. Linklaters hat davon abgesehen, Anzeige zu erstatten - nach Angaben des Sprechers aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen: "Wir haben viele Gespräche mit der Betroffenen geführt und um ihretwillen von einer Anzeige abgesehen." Die Kanzlei habe ihr aber psychologische, rechtliche und finanzielle Hilfe angeboten.

Ähnlich lautet auch ein sogenanntes Holding-Statement des internationalen Linklaters-Managements. Die Kanzlei bestätigt darin, dass es im September 2014 einen Zwischenfall auf einer Feier in München gegeben hat. "Es wurden schwere Beschuldigungen über das Verhalten zweier Partner erhoben. Diese Beschuldigungen hat die Kanzlei sorgfältig und gründlich untersucht. Mit Ende der Untersuchungen sind zwei Partner aus der Kanzlei ausgeschieden", heißt es dort.

Und weiter: "Wir werden weiterhin alles tun, um die Betroffene zu unterstützen, und es ist uns wichtig, ihre Identität schützen. Wir werden auch weiterhin die anderen Kollegen des Münchner Büros unterstützen, die von der Angelegenheit betroffen sind."

 

*Anm. d. Redaktion: Der am Montag, 23.2., um 16 Uhr veröffentlichte Bericht wurde kurze Zeit später um das Statement des Strafverteidigers ergänzt. Dieses hatte der Redaktion zunächst nicht vorgelegen. (ah)

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Anja Hall, Nach Oktoberfest-Party: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14773 (abgerufen am: 02.11.2024 )

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