Die Deutsche Bahn hat mehrere Lastwagenhersteller auf 385 Millionen Euro Schadensersatz verklagt, weil sie sich jahrelang in einem Kartell ausgetauscht hatten. Der Prozess darüber hat am Donnerstag vor dem LG München I begonnen.
Für die Klage gegen die Lastwagenhersteller MAN, Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault (Az. 37 O 18602/17) hat die Bahn eine Tochterfirma gegründet, die als Inkassodienstleisterin registriert ist. Sie hat sich Schadensersatzansprüche nicht nur von Bahn-Tochtergesellschaften, sondern auch von der Bundeswehr, dem Logistikkonzern Kühne + Nagel, Flughafengesellschaften und zahlreichen Transport- und Handelsunternehmen abtreten lassen. Sie hatten ab 1997 rund 38.500 Lastwagen zu angeblich überhöhten Preisen gekauft.
Gesa Lutz, Vorsitzende Richterin am Landgericht (LG) München I, machte am Donnerstag deutlich, dass die Kammer bei der Abtretung von Forderungen an die Bahn-Tochter Interessenkonflikte sieht. Hier bestünden erhebliche Bedenken. Die Lkw-Hersteller bestreiten überhöhte Preise und beantragten, die Klage abzuweisen.
Die EU-Kommission hatte den Lkw-Bauern fast vier Milliarden Euro Bußgeld aufgebrummt, aber die Frage offengelassen, ob den Lkw-Käufern tatsächlich ein Schaden entstand. Beim LG München I sind inzwischen mehr als 100 Verfahren dazu anhängig.
Die mit Abstand größte Schadensersatzklage gegen die Kartellanten hatte das Gericht im Februar abgewiesen. Rund 3.000 Speditionen und Transportunternehmen hatten ihre Forderungen an die Inkassofirma Financialright abgetreten, die dann als alleiniger Kläger aufgetreten war und samt Zinsen 867 Millionen Euro verlangte. Diese Form des Masseninkassos ist nach dem Urteil der Münchner Kammer jedoch gesetzeswidrig. Die Abtretung der Ansprüche sei nichtig. Financialright hat Berufung beim Bundesgerichtshof eingelegt.
dpa/ah/LTO-Redaktion
LG München zum Lkw-Kartell: . In: Legal Tribune Online, 28.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41751 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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