Im Prozess um die Vergewaltigung einer Studentin auf einer Oktoberfest-Feier wurde jetzt das Urteil gesprochen. Der angeklagte ehemalige Linklaters-Anwalt ist zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Nach mehr als 20 Verhandlungstagen wurde nun ein Urteil im Prozess gegen den früheren Partner der Großkanzlei Linklaters gesprochen. Das Landgericht (LG) München I hat Dr. Thomas E. wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt (Urt. v. 09.02.2018; Az.: 19 KLs 451 Js 115945/15). Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Linklaters-Partner nach einer Oktoberfest-Feier der Kanzlei im Jahr 2014 eine studentische Mitarbeiterin zum Sex gezwungen hatte.
Die Angaben und Erläuterungen zum Tatgeschehen gingen weit auseinander. Als gesichert gilt jedenfalls, dass es zwischen dem Anwalt und der Studentin während der After-Wiesn-Party in dem damaligen Szene-Treff Cavos zu sexuellen Handlungen im Wirtsgarten gekommen ist. Als andere Studentinnen hinzu kamen, kam es zu einer Schlägerei zwischen E. und dem weiteren Partner S. der Kanzlei, der im Juli 2017 wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Nach LTO-Informationen gilt weiter als gesichert, dass das Dirndl der Studentin zerrissen war, als Dritte den Wirtsgarten aufsuchten.
Die Tat hat zwar erst nach der offiziellen Oktoberfest-Feier der Kanzlei stattgefunden, Linklaters hatte dennoch eine interne Untersuchung eingeleitet. Im Zuge derer haben sowohl E. als auch S. die Kanzlei Ende 2014 verlassen. Anzeige hat die Kanzlei aber nicht erstattet – aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen, wie es damals hieß.
Verteidigung hält Opfer für unglaubwürdig
E. beteuerte, die sexuellen Handlungen seien einvernehmlich erfolgt. Die Verteidigung wollte dies unter anderem durch den Einsatz eines Lügendetektor-Tests beweisen. In ihrem Plädoyer, das LTO schriftlich vorliegt, rückte die Verteidigung in den Vordergrund, dass es keine Sachbeweise gebe und dass die Aussagen der Opferzeugin möglicherweise beeinflusst und daher nicht uneingeschränkt glaubwürdig seien.
Zudem habe sich das Opfer "noch nicht einmal von einem Psychologen auf Glaubwürdigkeit begutachten lassen" wollen und auch einer weiteren Zeugin untersagt, private Whatsapp-Nachrichten mit Details zum Tatgeschehen dem Gericht vorzulegen, hieß es in dem Plädoyer. Die Verteidigung hatte daher Freispruch gefordert.
Das Gericht hingegen hielt die Aussagen des Opfers für glaubwürdig und verurteilte E. zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vernehmen nach viereinhalb Jahre beantragt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat nach eigenen Angaben noch am Tag der Verkündung Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt.
Das Verfahren hatte sich erheblich hingezogen: Prozessauftakt war Anfang Juli 2017, das LG München I hatte zunächst acht Verhandlungstage angesetzt und 24 Zeugen geladen. Ursprünglich sollte der 31. Juli 2017 der letzte Verhandlungstag sein. Im Verlauf des Verfahrens wurden nun insgesamt rund 40 Zeugen gehört.
ah/LTO-Redaktion
Prozess nach Oktoberfest-Party: . In: Legal Tribune Online, 14.02.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27033 (abgerufen am: 24.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag