Im Streit um die sogenannte Reststrommenge für das 2011 stillgelegte Kernkraftwerk Krümmel stehen sich PreussenElektra und Vattenfall vor dem LG Hamburg gegenüber. Am ersten Verhandlungstag waren die Fronten verhärtet.
Das AKW Krümmel ist seit Jahren vom Netz, im Kernkraftwerk Grohnde wird noch Strom produziert. Aber vielleicht nicht mehr lange. Darum will der Grohnde-Betreiber übriggebliebene Strommengen von Krümmel nach Grohnde holen. Wie das gehen soll, muss jetzt ein Gericht entscheiden.
In dem Verfahren vor der Zivilkammer des Landgerichts (LG) Hamburg will PreussenElektra konkret erreichen, dass ihr von der gemeinsam mit Vattenfall getragenen Kraftwerksbetreibergesellschaft die Hälfte der Reststrommenge aus dem AKW Krümmel im schleswig-holsteinischen Geesthacht ohne Entschädigung übertragen wird, um sie im Kernkraftwerk Grohnde in Niedersachsen zu nutzen. PreussenElektra beansprucht 44.000 Gigawattstunden im Wert von rund 415 Millionen Euro (Az. 310 O 411/18).
Vattenfall erkennt einen solchen Anspruch nicht an. Ein Anwalt des Unternehmens verwies in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag darauf, dass die Reststrommenge als Teil des Vermögens der gemeinsamen Betreibergesellschaft zu sehen sei und nicht entschädigungslos übertragen werden könne. Monatelange Gespräche beider Energiekonzerne über eine Ausgleichszahlung waren zuvor gescheitert.
Zu Beginn der Verhandlung ließ der Vorsitzende Richter Claus-Hinrich Hartmann erkennen, dass die Kammer in der rechtlichen Bewertung eher der Sichtweise Vattenfalls zuneigt. Ein Urteil soll am 29. August verkündet werden.
Bei der Reststrommenge handelt es sich um die Menge Strom, die in Krümmel hätte produziert werden können, wäre die Betriebserlaubnis nicht im August 2011 durch eine Atomgesetzänderung nach dem Reaktorunfall von Fukushima erloschen.
Der Streit bestehe nur, weil Vattenfall selbst keine Atomkraftwerke mehr betreibe, an die die Reststrommenge aus Krümmel übertragen werden könne, sagte ein Vertreter von PreussenElektra. "Dafür können wir aber nichts." Das Kraftwerk in Grohnde hat noch eine Restlaufzeit bis Dezember 2021, allerdings ist die dem AKW vom Gesetzgeber im Zuge des Atomausstiegs zugestandene Reststrommenge voraussichtlich bereits in diesem Oktober aufgebraucht.
Zugleich wurde ein Antrag PreussenElektras auf Erlass einer einstweiligen Verfügung behandelt, mit dem das Unternehmen eine Übertragung eines Teils der Reststrommenge in Höhe von 10.000 Gigawattstunden an die Betreibergesellschaft des AKW Grohnde erzwingen wollte, um den Fortgang des Betriebes zu sichern.
Der Richter bemühte sich, die Parteien noch in der Verhandlung zu einem Vergleich zu bewegen. Vertreter von PreussenElektra erklärten sich zum Kauf der 10.000 Gigawattstunden für mehr als 278 Millionen Euro bereit - allerdings unter der Bedingung, dass der Kaufpreis zurückgezahlt wird, sollte die Klage im Hauptsacheverfahren Erfolg haben. Eine Einigung noch in der Verhandlung kam allerdings nicht zustande. Sollte dies auch in den nächsten Tagen außergerichtlich nicht gelingen, kündigte Richter Hartmann eine Entscheidung über die Einstweilige Verfügung für den 27. Juni an.
dpa/ah/LTO-Redaktion
Vattenfall und PreussenElektra vor dem LG Hamburg: . In: Legal Tribune Online, 14.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35921 (abgerufen am: 16.11.2024 )
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