Dieselprozess am LG Braunschweig: VW-Inge­nieure weisen Haupt­ver­ant­wor­tung von sich

23.09.2021

Nach einiger Aufregung über das Fehlen des Ex-VW-Konzernchefs sind im Diesel-Betrugsprozess jetzt drei Verhandlungstage geschafft. Zwei andere Angeklagte schilderten schon ihre Versionen zu den Vorgängen in der Abgasaffäre.

Im Diesel-Betrugsprozess hat auch der zweite angeklagte VW-Ingenieur eine Hauptverantwortung für den Abgasskandal abgestritten. Der Eindruck, Techniker hätten über Nacht beschlossen, Kunden zu betrügen, sei falsch, sagte ein ehemaliger Leiter der Antriebselektronik bei Volkswagen am Donnerstag. Damit liegen nach der dritten Sitzung am Landgericht (LG) Braunschweig nun zwei Versionen zur Entstehung der Affäre um gefälschte Abgaswerte beim größten europäischen Autohersteller vor (Az. 6 KLs 23/19).

Bereits zuvor hatte ein ehemaliger Abgastechnik-Ingenieur dem Topmanagement die zentrale Rolle bei der mutmaßlich jahrelangen Vertuschung der Täuschungssoftware zugeschrieben – namentlich Ex-Konzernchef Martin Winterkorn sowie dem Ex-Entwicklungschef der VW-Kernmarke. Angeklagt sind neben den beiden Ingenieuren zwei frühere Manager des Wolfsburger Autokonzerns. Zusammen wird ihnen unter anderem gewerbs- und bandenmäßiger Betrug mit manipulierter Software in Millionen Fahrzeugen vorgeworfen. Der Prozessteil zu Winterkorn ist vorerst von der laufenden Hauptverhandlung abgetrennt.

"Ich bin tief bestürzt und hätte es mir nie vorstellen können, als Angeklagter vor Gericht zu landen", sagte der am Donnerstag angehörte Antriebsexperte. Er habe Bedenken zur sogenannten Akustikfunktion früh geäußert. Wenn er die Entwicklung und das spätere Ausmaß erkannt hätte, wäre seine Gegenwehr sicher stärker gewesen, erklärte er. "Ich habe in der ganzen Zeit nie ein Geheimnis um die Akustikfunktion gemacht. An einen Betrug am Kunden hätte ich nie gedacht."

In seiner Einlassung räumte der Ingenieur der früheren Führungskultur bei VW, die bei Kritikern lange als intransparent und hierarchisch galt, viel Raum ein. "Ein Problem zu nennen, ohne eine Lösung zu kennen, war nicht gewollt", meinte er beispielhaft. Bedenken konnte man ihm zufolge zwar durchaus vortragen - wenn der Vorgesetzte aber anders entschied, sei das damit erledigt gewesen. "Es war nicht meine Entscheidung, die Funktion war gewünscht", sagte er.

Noch keine OLG-Entscheidung zur Verfahrensabtrennung

Vor gut sechs Jahren war das manipulative Programm ("defeat device") in den USA aufgeflogen. Anders als bei Tests stießen betroffene Wagen auf der Straße deutlich überhöhte Mengen an schädlichen Stickoxiden (NOx) aus. Der Skandal trat die branchenweite Dieselkrise los und kostete allein Volkswagen bereits mehr als 32 Milliarden Euro.

Rückblickend hätte er einiges anders gemacht, sagte der Ingenieur: "Aus heutiger Sicht hätte ich bei jedem Kontakt mit der Funktion Schreibtische umschmeißen müssen." Er habe diese für ein Meeting im November 2006, das heute als wesentlich für die Entstehung von "Dieselgate" gilt, unmissverständlich beschrieben. Das Ergebnis des Treffens sei eine Niederlage für ihn, aber immerhin eine Entscheidung gewesen. "Für mich war die Sache geklärt", sagte er.  

In den Folgejahren habe er lange Zeit keine Berührung mit dem Thema gehabt, berichtete der Angeklagte. Nach seiner Schilderung lagen die Entscheidungen im Wesentlichen bei projektverantwortlichen Abteilungsleitern in der Dieselentwicklung. Aus seiner Sicht war die Funktion zwar "anrüchig" - dass sie aber irgendwann strafrechtliche Konsequenzen habe würde, sei für ihn völlig unklar gewesen.

Anschließend begann einer der beiden angeklagten Ex-Manager mit seiner Darstellung. Er hatte angekündigt, etwa zwei Verhandlungstage dafür zu brauchen. Fortgesetzt wird der Prozess am kommenden Mittwoch. Ab dann wird auch mehr Klarheit zum Verfahrensteil des zunächst mitangeklagten Winterkorn erwartet. Über eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Abtrennung wegen gesundheitlicher Probleme hat das zuständige Oberlandesgericht (OLG) noch nicht entschieden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Dieselprozess am LG Braunschweig: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46105 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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