Der französische Zementhersteller Lafarge sieht sich erneut Ermittlungen der französischen Justiz gegenüber. Dem Unternehmen wird Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorgeworfen.
Frankreichs Justiz nimmt ihre Ermittlungen gegen den französischen Zementhersteller Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Syrien wieder auf. Das hat das Pariser Berufungsgericht am Mittwoch entschieden. Das Kassationsgericht als oberstes französisches Gericht hatte im vergangenen September angewiesen, den zunächst verworfenen Vorwurf erneut in den Blick zu nehmen.
Trotz des laufenden Bürgerkrieges hatte der Zementhersteller im Norden Syriens bis 2014 ein Werk betrieben. Um den Betrieb aufrechtzuerhalten, zahlte das lokale Unternehmen Gelder in Millionenhöhe an bewaffnete Gruppen. Zu dieser Zeit waren in Nordsyrien die Terrormiliz Islamischer Staat, kleinere islamistische Gruppierungen und kurdische Gruppen aktiv.
Auch ohne es zu wollen, könne man Beihilfe zu Verbrechen leisten, hatte das Kassationsgericht befunden. Dass die Gelder gezahlt worden waren, um die geschäftlichen Aktivitäten aufrechtzuerhalten, sei nicht entscheidend.
Der Schweizer Mutterkonzern LafargeHolcim hatte bereits zuvor mitgeteilt, dass die Firma die in Syrien begangenen Fehler bereue. Es seien damals Schritte eingeleitet worden, damit sich diese nicht wiederholten.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Geschäftliche Aktivitäten während des syrischen Bürgerkriegs: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48499 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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