Zeitgleich mit dem BGH hat auch das LG München I am Mittwoch ein Urteil verkündet, das die Rekommunalisierung von Stromnetzen betrifft. Der Vertrag, den die Gemeinden Gauting, Krailling und Planegg mit dem Energieversorger Regionalwerk geschlossen haben, ist ungültig. Geklagt hatte das Bayernwerk, vertreten von Klaka. Die Gemeinden setzten auf die Energierecht-Kanzlei Becker Büttner Held.
In den Verträgen, die das Landgericht (LG) München I für nichtig erklärt hat, geht es um die Vergabe der Stromkonzession an das Regionalwerk. Das Unternehmen in kommunaler Hand mit Sitz in Gauting, an dem auch die Münchner Stadtwerke beteiligt sind, sollte damit das Recht bekommen, öffentlichen Grund und Boden für Leitungen zu bekommen. Anwälte der auf Energierecht spezialisierten Becker Büttner Held haben die Gründung des Regionalwerks und das nun gescheiterte Ausschreibungsverfahren begleitet.
Das Bayernwerk, das früher unter Eon firmierte, wehrte sich mit Unterstützung von Dr. Wolfgang Straub von Klaka Rechtsanwälte dagegen, seine Infrastruktur verkaufen zu müssen. Der Konzern steht auf dem Standpunkt, dass es bei der Konzessionsvergabe keinen Wettbewerb gegeben habe. Der Streitwert beläuft sich auf 16 Millionen Euro.
Die Rekommunalisierung von Stromnetzen beschäftigt die Gerichte seit einiger Zeit, nun liegt ein höchstrichterliches Urteil vor: Am Mittwoch veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) ein Urteil, in dem es auch um die Vergabe von Stromkonzessionen und um Fehler im Vertragswerk geht. Die Stadt Heiligenhafen in Schleswig-Holstein wollte per Klage die Herausgabe des Stromnetzes erzwingen und ist ebenfalls gegen Unternehmen des Eon-Konzerns gescheitert.
Klaka für Bayernwerk
Dr. Wolfgang Straub, Energierecht, Partner, München (laut Marktinformationen)
Becker Büttner Held für die Gemeinden
Matthias Albrecht, Energierecht, Partner, München (laut Marktinformationen)
Klaka / Becker Büttner Held: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/10413 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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