Grant & Eisenhofer: US-Gericht soll Elon Musk das Twit­tern ver­bieten

13.03.2019

Investoren des Autobauers Tesla haben Elon Musk und den Tesla-Vorstand in den USA verklagt. Sie wollen Elon Musk davon abhalten, weiter über Tesla zu twittern.

Neuer Ärger für Tesla-Chef Elon Musk: Ein Großinvestor in den USA will das Twittern des mitteilungsfreudigen Tech-Milliardärs gerichtlich einschränken lassen. Eine im Bundesstaat Delaware eingereichte Klage fordert ein permanentes Verbot von Musks "unkontrolliertem Gebrauch von Twitter für fehlerhafte Statements über das Unternehmen". Das teilte die Litigation-Kanzlei Grant & Eisenhofer mit. Kläger ist ein US-Pensionsfonds, doch das Verfahren ist als Sammelklage angelegt, andere Investoren können sich anschließen.

Auch der Tesla-Verwaltungsrat wird beschuldigt. Er soll seine Pflichten gegenüber den Aktionären verletzt zu haben, weil er Musks Online-Aktivitäten mangelhaft beaufsichtigt habe. Der Rechtsstreit folgt auf einen weiteren Twitter-Fauxpas, mit dem Musk jüngst erneut die US-Börsenaufsicht SEC gegen sich aufbrachte. Im Februar hatte der Starunternehmer mit einem missverständlichen Tweet zu Teslas Jahresproduktion 2019 für Aufsehen gesorgt und damit laut SEC gegen Auflagen eines Vergleichs mit der Behörde verstoßen.

SEC hatte Musk im Vorjahr schon verklagt

Musk war im vergangenen Jahr nach Tweets, die in den Augen der SEC irreführend waren, wegen des Verdachts auf Marktmanipulation von der Börsenaufsicht verklagt worden. Um einer Absetzung als Vorstandschef zu entgehen, stimmte er einem Vergleich zu. Dieser verbietet ihm unter anderem, eigenmächtig über seine Social-Media-Kanäle marktbewegende Nachrichten zu verbreiten. Bereits im vergangenen Jahr waren einige Anlegerklagen gegen Tesla und Musk eingereicht worden, nachdem dieser die Märkte bei Twitter mit einem halbgaren und rasch wieder abgeblasenen Plan überrascht hatte, das Unternehmen von der Börse zu nehmen.

Die Aktionäre fordern nach Angaben von Grant & Eisenhofer auch Unterlassungs- und Geldschadenersatz, weil Tesla den persönlichen Twitter-Account von Musk für Aussagen über das Unternehmen genutzt habe.

Musk habe Bundesgerichtsbeschlüsse, einen Vergleich mit der SEC und sogar die eigenen Unternehmensrichtlinien ignoriert, die ausdrücklich vorschreiben, dass jeder seiner Tweets bezüglich Tesla vorab geprüft werden müsse, heißt es in der Mitteilung der Kanzlei. Sein Verhalten komme nicht nur die Tesla-Aktionäre teuer zu stehen, sondern drohe dem Unternehmen auch in Zukunft noch mehr Kosten für Haftung und Rechtsstreitigkeiten aufzubürden.

ah/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

Zitiervorschlag

Grant & Eisenhofer: . In: Legal Tribune Online, 13.03.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/34353 (abgerufen am: 16.11.2024 )

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