King & Wood Mallesons / Anka: Nin­tendo erfolg­reich im Streit um Kopier­schutz

20.10.2016

Nach Vorlage beim EuGH und Zurückverweisung vom BGH setzte sich Nintendo mit King & Wood Mallesons vor dem OLG München in einem langjährigen Rechtsstreit über Kopierschutzmaßnahmen durch.

Stefan Krüger

Nintendo hat in einem mehrere Jahre andauernden Rechtsstreit um technische Kopierschutzmaßnahmen einen Sieg errungen. Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgericht (OLG) München unter Vorsitz des Richters Konrad Retzer entschied in einem nun veröffentlichten Urteil vom 22. September, dass die Umgehung der von Nintendo implementierten technischen Schutzmaßnahmen für die Nintendo-DS-Konsole illegal ist.

Nintendo hatte die SR-Tronic GmbH, einen Vertreiber von sogenannten Slot-1-Adapterkartenfür die Nintendo DS-Konsole, auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Verbraucher konnten mit den Adaptern Software und Spiele von Drittanbietern abspielen, zugleich umgehen die Adapter aber auch von Nintendo implementierte Schutzmaßnahmen, die das Abspielen von Raubkopien verhindern sollen.

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer Vorlagefrage den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen und dieser zu Grundsatzfragen der Urheberrechtsrichtlinie Stellung genommen hatte, verwies der BGH die Sache zur weiteren Entscheidung an das OLG München zurück. Der Senat entschied nun endgültig und ließ die Revision nicht zu.

Der BGH musste u.a. entscheiden, ob Videospiele urheberrechtlich (auch) nach den Regeln für Filmwerke geschützt sind, obwohl sie Computerprogramme beinhalten, für die grundsätzliche andere Vorschriften des Urhebergesetzes gelten – was der BGH bejahte. Der EuGH konkretisierte dann die Anforderungen an technische Schutzmaßnahmen im Sinne des Urhebergesetzes.

Dr. Stefan Krüger, Partner bei King & Wood Mallesons, berät Nintendo seit vielen Jahren. Er hatte hat den Spielehersteller während der gesamten Auseinandersetzung rechtlich beraten und vertreten. SR-Tronic ließ sich von der Kanzlei Anka vertreten.

Beteiligte Personen

King & Wood Mallesons für Nintendo:

Dr. Stefan Krüger, IP/IT, Partner, Frankfurt

Stefan Peintinger LL.M., IP/IT, München

 

Anka für SR-Tronic:

Alexander Hufendiek, IP/IT, Essen

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von King & Wood Mallesons und SR-Tronic

Zitiervorschlag

King & Wood Mallesons / Anka: . In: Legal Tribune Online, 20.10.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20922 (abgerufen am: 05.11.2024 )

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