Kapellmann / Friedrich Graf von Westphalen: Altlasten: RALA-Gruppe wehrt Millionenklage ab

17.09.2014

Die RALA-Gruppe muss dem Käufer eines Fachmarktzentrums laut OLG Zweibrücken keinen Schadensersatz bezahlen. Der Käufer, eine Fondsgesellschaft, hatte bei Modernisierungsmaßnahmen schwere Bodenverunreinigungen festgestellt, die eine umfangreiche Sanierung erforderlich machten und mehr als 20 Millionen Euro Schadensersatz gefordert. Kapellmann und Partner hat RALA in dem Verfahren vertreten.

Stefan Pützenbacher

Die Unternehmen der Ludwigshafener RALA-Gruppe sowie deren Gesellschafter hatten die Grundstücke, die mit Einzelhandelsmärkten bebaut waren, im Jahr 1999 an die IAK Dritte Immobilienfonds Köln GmbH & Co. Projekte Ludwigshafen/Wülfrath KG verkauft.

Die Fondsgesellschaft, zu deren Gesellschaftern auch die Sparkasse Köln-Bonn gehört, hatte im Jahr 2006 bei Modernisierungsmaßnahmen auf dem 2,6 Hektar großen Areal Bodenverunreinigungen mit Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt; später fanden sich zudem Reste von Arsen, Chrom, Kupfer und Zink sowie die radioaktiven Substanzen Uran und Radium.

Weil eine umfangreiche Sanierung erforderlich war, forderte der Fonds mit Hilfe von Friedrich Graf von Westphalen & Partner einen Schadensersatz in Höhe von 20,6 Millionen Euro von der RALA-Gruppe.

Der Rechtsstreit dauerte seit 2010 an, in erster Instanz hat der Fonds vor dem Landgericht Frankenthal recht bekommen. Nun hat das Pfälzische Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken den Anspruch der Käufer auf Schadensersatz zurückgewiesen. Die von Kapellmann vertretenen Verkäufer konnten in zweiter Instanz darlegen, dass sie zum Zeitpunkt des Verkaufs keine Kenntnis von den Bodenverunreinigungen hatten und insofern nicht arglistig gehandelt hatten. Ein Teil des Klageanspruchs war zudem bereits verjährt. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Kapellmann und Partner für Unternehmen und Gesellschafter der RALA-Gruppe

Dr. Stefan Pützenbacher, Umweltrecht, Immobilienrecht, Frankfurt

Prof. Dr. Martin Havers, Prozessführung, Frankfurt

 

Friedrich Graf von Westphalen & Partner für IAK Fonds

Dr. Uwe Steingröver, Immobilienrecht, Partner, Köln

Carsten Laschet, Prozessführung, Partner, Köln

Quelle: Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB

Zitiervorschlag

Kapellmann / Friedrich Graf von Westphalen: . In: Legal Tribune Online, 17.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13193 (abgerufen am: 01.11.2024 )

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