Freshfields Bruckhaus Deringer: J.P. Morgan führt Geschäfts­ein­heiten zusammen

27.01.2022

Das US-amerikanische Finanzinstitut J.P. Morgan legt das kontinentaleuropäische Geschäft in einer SE zusammen. Freshfields berät das Unternehmen zu rechtlichen Aspekten.

Die geschäftlichen Aktivitäten von J.P. Morgan Chase sind - sofern sie den kontinentalen Teil Europas betreffen - seit dem 22. Januar in einer Societas Europaea (SE) gebündelt. Die als J.P. Morgan SE firmierende Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main entstand durch eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung der J.P. Morgan AG.

In der Aktiengesellschaft waren zuvor die J.P. Morgan Bank (Ireland) plc und die J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. verschmolzen worden. Das operative Geschäft der verschmolzenen Gesellschaften, einschließlich der ausländischen Zweigniederlassungen der J.P. Morgan Bank Luxembourg in Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien, wird zukünftig durch Zweigniederlassungen der J.P. Morgan SE fortgeführt.

J.P. Morgan folgt damit dem Trend hin zur SE, der seit Jahren insbesondere bei Konzernen, größeren Mittelständlern und Start-ups zu beobachten ist. Ein wesentlicher Anreiz der SE ist die Möglichkeit zu einer monistischen Strukturierung. So lassen sich die Aufgaben, die beispielsweise im deutschen Aktienrecht zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt sind, in einem Verwaltungsrat ansiedeln. Auch die Flexibilität hinsichtlich der Verlagerung des Unternehmenssitzes in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union weckt Interesse.

Sabrina KulenkampDie J.P. Morgan SE unterliegt seit dem Vollzug der Verschmelzung der einheitlichen Aufsicht durch die Europäische Zentralbank, der Deutschen Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Das Unternehmen ließ sich bei der Transaktion von einem internationalen Team der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer auf allen relevanten Rechtsgebieten beraten.

Andreas FabritiusDas Mandat umfasste Beratung umfasste insbesondere die Strukturierung, Vorbereitung und Umsetzung der grenzüberschreitenden Simultanverschmelzung.

Die Federführung lag bei Dr. Andreas Fabritius, Dr. Sabrina Kulenkamp und Kai Jungbluth. Kanzleien aus dem StrongerTogether-Netzwerk von Freshfields berieten zum irischen bzw. luxemburgischen Recht.

sts/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Freshfields Bruckhaus Deringer für J.P. Morgan:

Dr. Andreas Fabritius, Partner, Federführung, Frankfurt, Corporate

Dr. Sabrina Kulenkamp, Partnerin, Federführung, Frankfurt, Corporate

Kai Jungbluth, Principal Associate, Federführung, Frankfurt, Corporate

Dr. Gunnar Schuster, Partner, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Dr. Janina Heinz, Counsel, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Dr. David Jansen, Counsel, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Alicia Hildner, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Falko Glasow, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Marius Rätz, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung

Dr. Thomas Müller-Bonanni, Partner, Düsseldorf, Arbeitsrecht

Dr. Anne-Kathrin Bertke, Principal Associate, Hamburg, Arbeitsrecht

Dr. Hubertus Reinbach, Associate, Hamburg, Arbeitsrecht

Dr. Jan Brinkmann, Partner, Frankfurt, Steuerrecht

Dr. Peter Stark, Counsel, Frankfurt, Steuerrecht

Zitiervorschlag

Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47350 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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