Das US-amerikanische Finanzinstitut J.P. Morgan legt das kontinentaleuropäische Geschäft in einer SE zusammen. Freshfields berät das Unternehmen zu rechtlichen Aspekten.
Die geschäftlichen Aktivitäten von J.P. Morgan Chase sind - sofern sie den kontinentalen Teil Europas betreffen - seit dem 22. Januar in einer Societas Europaea (SE) gebündelt. Die als J.P. Morgan SE firmierende Gesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main entstand durch eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung der J.P. Morgan AG.
In der Aktiengesellschaft waren zuvor die J.P. Morgan Bank (Ireland) plc und die J.P. Morgan Bank Luxembourg S.A. verschmolzen worden. Das operative Geschäft der verschmolzenen Gesellschaften, einschließlich der ausländischen Zweigniederlassungen der J.P. Morgan Bank Luxembourg in Belgien, Dänemark, Finnland, Italien, Niederlande, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien, wird zukünftig durch Zweigniederlassungen der J.P. Morgan SE fortgeführt.
J.P. Morgan folgt damit dem Trend hin zur SE, der seit Jahren insbesondere bei Konzernen, größeren Mittelständlern und Start-ups zu beobachten ist. Ein wesentlicher Anreiz der SE ist die Möglichkeit zu einer monistischen Strukturierung. So lassen sich die Aufgaben, die beispielsweise im deutschen Aktienrecht zwischen Vorstand und Aufsichtsrat aufgeteilt sind, in einem Verwaltungsrat ansiedeln. Auch die Flexibilität hinsichtlich der Verlagerung des Unternehmenssitzes in ein anderes Mitgliedsland der Europäischen Union weckt Interesse.
Die J.P. Morgan SE unterliegt seit dem Vollzug der Verschmelzung der einheitlichen Aufsicht durch die Europäische Zentralbank, der Deutschen Bundesbank sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Das Unternehmen ließ sich bei der Transaktion von einem internationalen Team der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer auf allen relevanten Rechtsgebieten beraten.
Das Mandat umfasste Beratung umfasste insbesondere die Strukturierung, Vorbereitung und Umsetzung der grenzüberschreitenden Simultanverschmelzung.
Die Federführung lag bei Dr. Andreas Fabritius, Dr. Sabrina Kulenkamp und Kai Jungbluth. Kanzleien aus dem StrongerTogether-Netzwerk von Freshfields berieten zum irischen bzw. luxemburgischen Recht.
sts/LTO-Redaktion
Freshfields Bruckhaus Deringer für J.P. Morgan:
Dr. Andreas Fabritius, Partner, Federführung, Frankfurt, Corporate
Dr. Sabrina Kulenkamp, Partnerin, Federführung, Frankfurt, Corporate
Kai Jungbluth, Principal Associate, Federführung, Frankfurt, Corporate
Dr. Gunnar Schuster, Partner, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Dr. Janina Heinz, Counsel, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Dr. David Jansen, Counsel, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Alicia Hildner, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Falko Glasow, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Marius Rätz, Principal Associate, Frankfurt, bankaufsichtsrechtliche Beratung
Dr. Thomas Müller-Bonanni, Partner, Düsseldorf, Arbeitsrecht
Dr. Anne-Kathrin Bertke, Principal Associate, Hamburg, Arbeitsrecht
Dr. Hubertus Reinbach, Associate, Hamburg, Arbeitsrecht
Dr. Jan Brinkmann, Partner, Frankfurt, Steuerrecht
Dr. Peter Stark, Counsel, Frankfurt, Steuerrecht
Freshfields Bruckhaus Deringer: . In: Legal Tribune Online, 27.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47350 (abgerufen am: 24.11.2024 )
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