Sie wollten über eine Milliarde und bekommen am Ende weniger als 200 Millionen. Aktionäre der 2009 verstaatlichten Münchner Skandalbank HRE erhalten im Zuge eines Vergleichs lediglich einen Teil ihrer Verluste ersetzt.
Aktionäre der Münchner Bank Hypo Real Estate (HRE) haben nach über zwölfjährigem Justizmarathon auf einen Großteil ihrer ursprünglichen Milliardenforderung verzichtet. Die Anleger haben sich mit der im Jahr 2009 verstaatlichten HRE auf Vergleiche geeinigt und bekommen 190 Millionen Euro, wie die Finanzagentur des Bundes am Mittwoch in Frankfurt mitteilte. Als Musterkläger hatte der Rechtsanwalt Christian Wefers die Forderungen von 107 institutionellen Investoren gebündelt vertreten.
Laut Finanzagentur sind die Schadensersatzklagen damit weitgehend erledigt, die Behörde bezifferte das auf “96 Prozent des gegen die HRE anhängigen Klagevolumens”. Die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate war in Deutschland der größte Schadensfall im Zuge der globalen Finanzkrise 2008/09, der geschätzte Schaden für die Staatskasse belief sich Ende 2019 auf 15 Milliarden Euro.
Schadensersatz kommt aus der Staatskasse
Der Bund hatte die Immobilienbank verstaatlicht, um einer Insolvenz vorzubeugen. Deswegen hat heute die Finanzagentur die Obhut über die HRE, die seit Jahren keine Geschäfte mehr tätigt. Dementsprechend zahlt der Staat auch die 190 Millionen Euro. Im Krisenjahr 2009 hatten viele HRE-Aktionäre nach horrenden Kursverlusten Klagen gegen die Bank eingereicht, der sie falsche Kapitalmarktinformationen vorwarfen.
In dem Musterverfahren mit Wefers ging es laut Finanzagentur zuletzt um über 1,4 Milliarden Euro, zusammengesetzt aus dem Streitwert von rund 930 Millionen Euro und den zwischenzeitlich aufgelaufenen Prozesszinsen von rund 535 Millionen Euro. Die Finanzagentur hob hervor, dass angesichts dieser Milliardensumme der Ausgang der Rechtsstreitigkeiten für Staatskasse und Bürger vergleichsweise günstig sei: “Wir halten den erzielten Vergleich für ein hervorragendes Verhandlungsergebnis für den Finanzmarktstabilisierungsfonds und damit für den Steuerzahler”, sagte Geschäftsführerin Jutta Dönges.
Vertreten wurde Kläger Wefers von der auf Musterverfahren spezialisierten Anwaltskanzlei Tilp sowie der US-Kanzlei DRRT, die von einem "für alle Seiten fairen Vergleich" sprach. "Der Fall HRE gilt als ein Meilenstein in der Geschichte des deutschen Kapitalmarktrechtes, da erstmals kapitalmarktrechtliche Ansprüche großer deutscher sowie internationaler institutioneller Investoren vor deutschen Gerichten gegen ein deutsches Kreditinstitut gerichtet wurden", sagte Anwalt Peter Gundermann.
Aus der Bank wurde ein rechtliches Vehikel
Die HRE-Klagen beschäftigten in den vergangenen zwölfeinhalb Jahren drei Gerichte und eine unbekannte Zahl von Rechtsanwälten. Der Streit begann am Münchner Landgericht und ging in der zweiten Instanz an das Oberlandesgericht der bayerischen Landeshauptstadt. Dieses gab 2014 den Aktionären weitgehend Recht. Dabei ging es um die Frage, ob die Bankvorstände die Aktionäre in mehreren Mitteilungen 2007 und 2008 über die finanziell schlechte Lage täuschten.
Laut OLG hätte die HRE spätestens im November 2007 die Anleger über drohende Verluste informieren müssen. Der Bundesgerichtshof hob jedoch im vergangenen Jahr diesen Teil der Entscheidung auf und verwies das Verfahren zurück nach München. Anstelle einer neuerlichen Gerichtsentscheidung gibt es nun die Vergleiche.
Die HRE Holding ist heutzutage keine Bank mehr, sondern nur noch ein rechtliches Vehikel, das die Rechtsstreitigkeiten zu Ende führt. Das einstige Bankgeschäft der HRE wurde von der Bundesregierung zweigeteilt: Die faulen Papiere sind in eine staatliche Bad Bank ausgegliedert, die finanzielle Altlasten abwickelt - in den vergangenen Jahren sogar mit Gewinnen. Den gesunden Teil der Geschäfte führt die börsennotierte Deutsche Pfandbriefbank fort.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Schadensersatzklagen von HRE-Aktionären weitgehend erledigt: . In: Legal Tribune Online, 01.06.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48623 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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