Adidas hat eine eigenkapital-neutrale Wandelanleihe mit einem Volumen von 500 Millionen Euro platziert. Hengeler Mueller hat das Unternehmen dabei beraten.
Die Wandelanleihe hat eine Laufzeit von fünf Jahren und einen Kupon von 0,05 Prozent. Das Angebot war 2,7-mal überzeichnet. Der Ausgabepreis wurde auf 104 Prozent des Nennwerts festgesetzt. Dies entspricht einer jährlichen Rendite bis zur Fälligkeit von minus 0,73 Prozent. Der Erlös aus der Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke sowie zur Finanzierung eines Teils des mehrjährigen Aktienrückkaufprogramms verwendet.
Investoren haben Wandlungsrechte in Bezug auf die Wandelanleihe, die unter Bezugnahme auf den Kurs der Aktie in bar ausgeglichen werden. Aufgrund des Barausgleichs führen weder die Emission noch die Wandlung der Wandelanleihe zur Ausgabe neuer Aktien, und Adidas ist ebenfalls nicht zur Lieferung bestehender Aktien verpflichtet. adidas erwirbt gleichzeitig Call-Optionen auf die adidas Stammaktien, um das mit der Auszahlung von Barbeträgen im Rahmen der Wandelanleihe verbundene wirtschaftliche Risiko bei einer Ausübung des Wandlungsrechts seitens Investoren abzusichern.
Hengeler Mueller hat Adidas bei dieser Transaktion beraten.
Hengeler Mueller für Adidas
Dr. Ralph Defren, Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Alexander Rang, Partner, Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Caspar Schmelzer, Associate, Bank- und Kapitalmarktrecht, Frankfurt
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 14.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30909 (abgerufen am: 17.11.2024 )
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