Das LG Bayreuth hat nach rund dreieinhalb Jahren Prozessdauer eine Schadensersatzklage der Trianel Windkraftwerk Borkum gegen Tennet TSO über rund 144 Mllionen Euro abgewiesen. Hengeler Mueller hat die Beklagte Tennet vertreten.
Die Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG verlangte von Tennet als für den Netzanschluss des Offshore-Windparks zuständigem Übertragungsnetzbetreiber Ersatz von Mehrkosten und entgangener Einspeisevergütungen, weil sich die ursprünglich für Februar 2013 geplante Inbetriebnahme des Offshore-Windparks "Borkum" verzögerte.
Der Rechtsstreit warf die Grundsatzfrage auf, ob Betreiber von Offshore-Windparks bei verzögerter Netzanbindung nach der Ende Dezember 2012 eingeführten Neuregelung nur Entschädigungen in Höhe von grundsätzlich 90 Prozent der EEG-Einspeisevergütung geltend machen können und weitergehende Ansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden (§ 17e Abs. 2 Satz 3 EnWG) wirksam ausgeschlossen sind. Das Landgericht (LG) Bayreuth hat dies jetzt bejaht (Urt. v. 03.03.2016, Az. 13 HK O 44/12).
Das Gericht betonte, dass der gesetzliche Anspruchsausschluss auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes verfassungskonform ist, soweit Fälle erfasst werden, bei denen die Ursache für die Verzögerung bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung lag, aber der Schaden erst nach Inkrafttreten eingetreten ist.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Hengeler Mueller für Tennet:
Dr. Dirk Uwer, Energierecht, Partner, Düsseldorf
Dr. Jörg Meinzenbach, Energierecht, Counsel, Düsseldorf
Dr. Daniel J. Zimmer, Energierecht, Counsel, Düsseldorf
Hengeler Mueller: . In: Legal Tribune Online, 10.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18748 (abgerufen am: 19.11.2024 )
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