Der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Modeunternehmens Strenesse ist vom Unternehmenskaufvertrag mzurückgetreten und hat die Geschäfte übernommen.
Nachdem der Investor die Kaufpreiszahlung nicht fristgerecht erbracht hat ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Strenesse AG vom Unternehmenskaufvertrag mit der Strenesse GmbH zurückgetreten und hat die Geschäfte übernommen.
Der Investor war nach dem Unternehmenskaufvertrag verpflichtet bis zum 31. August 2016 den Kaufpreis für die Vermögensgegenstände der Strenesse AG zu zahlen. Diese Frist wurde mit Zustimmung des Gläubigerausschusses bis vergangenen Freitag 12 Uhr verlängert, ohne dass der Kaufpreis bezahlt wurde. Der Insolvenzverwalter hat daher nach eigenen Angaben zum Schutz des Unternehmens und der Gläubiger keine andere Wahl, als von dem Kaufvertrag zurückzutreten.
"Die Geschäfte laufen planmäßig weiter, alle Lieferanten und Kundenbeziehungen werden aufrechterhalten", so Insolvenzverwalter und Görg-Partner Dr. Jörg Nerlich.
Das Modeunternehmen Strenesse AG hatte am 16. April 2014 wegen drohender Zahlungsunfähigkeit Insolvenz angemeldet. Das Amtgericht Nördlingen hatte Jörg Nerlich von Görg seinerzeit zunächst zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
Görg für Strenesse AG
Jörg Nerlich, Partner, Insolvenzrecht, Köln
Görg: . In: Legal Tribune Online, 12.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20551 (abgerufen am: 06.11.2024 )
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