Görg / Dr. Ringstmeier & Kollegen: Schi­cke­danz soll Quelle-Insol­venz­ver­walter über 500.000 Euro zahlen

20.02.2017

Die Quelle-Erbin Madeleine Schickedanz muss dem Insolvenzverwalter des Versandhauses 520.000 Euro plus Zinsen zahlen, entschied das OLG Hamm. Görg und Dr. Ringstmeier & Kollegen waren die Rechtsvertreter in dem Verfahren.

Hans-Gerd H. Jauch

In dem Rechtsstreit ging es um Zahlungen, welche Madeleine Schickedanz vom Versandhaus Quelle als Miete für das ursprüngliche Kaufhaus der Familie in Hersbruck bei Nürnberg erhalten hatte. Diese Miete sei von Quelle unregelmäßig, meist vierteljährlich plus Zinsen bezahlt worden.

Der Insolvenzverwalter von Quelle, Görg-Partner Hans-Gerd H. Jauch, sah darin angesichts der Beteiligung von Madeleine Schickedanz am Quelle-Mutterkonzern Arcandor eine Art Gesellschafterdarlehen und forderte das Geld zurück. Der 27. Zivilsenat des Oberlandgerichts (OLG) Hamm gab ihm Recht (Urt. v. 16.02.2017; Az.: 27 U 83/16). Er bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Essen (Urt. v. 15.06.2016; Az. 20 O 92/15).

Nach Auffasung des OLG Hamm hat Jauch die Mietzahlungen, die Quelle an Schickedanz geleistet hat, zu Recht gemäß § 135 Insolvenzordnung angefochten. Die Beklagte muss sich - obwohl nur mittelbar über Zwischengesellschaften an der Versandhausgesellschaft Quelle beteiligt - wie eine Gesellschafterin der Insolvenzschuldnerin behandeln lassen, urteilte das OLG.

Miete bei Fälligkeit nicht eingefordert

Denn Schickedanz hat die Summen bei ihrer Fälligkeit nicht eingefordert, sondern "Stehen gelassen" und damit zunächst als einem Gesellschafterdarlehen gleichgestellte Leistungen zur Verfügung gestellt. Mit den dann erbrachten Zahlungen hat die Quelle-Erbin diese Summen in einer nach der Insolvenzordnung anfechtbaren Weise zurückerhalten, so dass der Insolvenzverwalter die Beträge nebst den aufgelaufenen Zinsen für die Insolvenzmasse beanspruchen kann.

Schickedanz muss rund 520.000 Euro zuzüglich der seit September 2009 aufgelaufenen Zinsen zurückzahlen. Mit Ausnahme von zehn Prozent der erstinstanzlichen Verfahrenskosten, die der Insolvenzverwalter zu übernehmen hat, trägt sie außerdem die Kosten des Rechtsstreits.

Eine Revision gegen die Entscheidung ließ das Gericht nicht zu. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Erst kürzlich hatte Schickedanz, die bei der Insolvenz des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor einen Großteil ihres Vermögens verlor, einen milliardenschweren Schadenersatzstreit vor dem Kölner Landgericht mit einem Vergleich weitgehend abgeschlossen. Die 73-Jährige hatte in dem Verfahren 1,9 Milliarden Euro als Ausgleich für ihre Verluste in der Arcandor-Pleite verlangt. Doch bekommt sie wohl nur einen Bruchteil davon. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur erhält Schickedanz einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Hans-Gerd H. Jauch als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Quelle GmbH, Köln

 

Görg für den Insolvenzwalter:

Frank Linnenbrink, Counsel, Köln

Michael Dahl, Counsel, Köln

 

Dr. Ringstmeier & Kollegen für Madeleine Schickedanz:

Dr. Stefan Homann, Köln

Quelle: ah/LTO-Redaktion mit Material von dpa und Görg

Zitiervorschlag

Görg / Dr. Ringstmeier & Kollegen: . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22146 (abgerufen am: 08.11.2024 )

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