Das Unternehmen wollte verhindern, dass ein Mörder in Nebraska mit einer Giftspritze hingerichtet wird, deren Wirkstoffe womöglich von dem Pharmahersteller stammen. Doch das Vorhaben scheiterte nun auch in der Berufungsinstanz.
Richard G. Kopf, der zuständige Richter am United States District Court für den Distrikt Nebraska, hatte die Klage des deutschen Pharmahersteller Fresenius Kabi in seinem erstinstanzlichen Urteil als "sehr seltsam" bezeichnet und sie in teils flapsigen, teils harschen Worten rundheraus abgelehnt. Der Entscheidung folgte am Montag auch die Berufungsinstanz, sodass der zweifache Mörder Carey Dean Moore wohl heute um 10 Uhr Ortszeit (17:00 Uhr deutsche Zeit) mit einer Giftspritze hingerichtet wird.
Zwei der vier Wirkstoffe, die für die tödliche Injektion verwendet werden, sollen von Fresenius Kabi stammen, behauptet das Unternehmen. Diese hätten sich die Behörden aber illegal beschafft, weil das Pharmaunternehmen keine Präparate an US-Behörden verkaufe, wenn diese für Hinrichtungen eingesetzt werden könnten. Fresenius Kabi beantragte deshalb, die Nutzung der Mittel zu unterlassen, zudem fordert das Unternehmen die Präparate von den Behörden zurück. Es argumentierte insbesondere damit, dass ihm ein irreparabler Imageschaden drohe, wenn seine Produkte für eine Hinrichtung eingesetzt würden.
Öffentliches Interesse überwiege Eigeninteresse von Fresenius Kabi
In erster Instanz hatte Richter Kopf den Antrag des Pharmaherstellers abgelehnt, weil er keine Erfolgsaussichten sah. Es sei unklar, ob die Wirkstoffe tatsächlich von Fresenius Kabi stammten. Die Behörden teilten außerdem nicht mit, woher oder von wem sie die Präparate haben. Zudemm hatte der Direktor der Justizvollzugsanstalt geschworen, dass sie rechtmäßig erworben worden seien, dass es keinen Vertrag mit Fresenius Kabi gebe oder gegeben habe, und dass die Vertriebskontrollen des Herstellers auch nicht umgangen worden seien.
Das genügte dem Richter der Vorinstanz: Auch wenn Fresenius Kabi durch die Hinrichtung womöglich einen Imageschaden erleiden könnte, sei das öffentliche Interesse weitaus größer als das Eigeninteresse des Unternehmens. Würde Moore nicht hingerichtet, wäre der Wille des Volkes verletzt, schrieb er in dem Urteil. Auch weil es um "das Funktionieren einer Demokratie" gehe, lehnte er es ab, die Hinrichtung abzusagen oder aufzuschieben. Fresenius Kabi ging in Berufung, blieb jedoch ohne Erfolg, denn die zweite Instanz folgte im Wesentlichen den Ausführungen der ersten.
Denkbar wäre nun noch, dass sich das Unternehmen an den Supreme Court wendet. Doch das will es laut amerikanischen Medienberichten nicht tun. Damit wird in Nebraska am Dienstag wohl zum ersten Mal seit 21 Jahren wieder die Todesstrafe vollstreckt. Der Verurteilte Carey Dean Moore hatte 1979 zwei Taxifahrer getötet. Er sitzt seit knapp 40 Jahren in der Todeszelle und hatte seine Anwälte angewiesen, nichts mehr gegen seine Hinrichtung, die bereits mehrfach verschoben worden war, zu unternehmen.
ah/LTO-Redaktion
Streit um Wirkstoffe für Giftspritze: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30319 (abgerufen am: 15.11.2024 )
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