Kapellmann / Geulen Klinger: Kom­mis­sion setzt sich vor dem EuG gegen Deut­sche Umwelt­hilfe durch

13.12.2018

Die EU-Kommission muss der Deutschen Umwelthilfe keinen Zugang zu Dokumenten gewähren, hat das EuG entschieden. Prozessvertreter der Kommission waren Anwälte von Kapellmann, die Umwelthilfe setzte auf Geulen & Klinger.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) wollte Dokumente und Schriftwechsel zwischen der Kommission und den Unternehmen Honeywell und DuPont sowie den Automobilherstellern einsehen, in dem es um ein in Kraftfahrzeugen verwendetes Kältemittel ging, das bei einem Brand hochgiftige Gase freisetzen soll. Die Kommission hatte einem Antrag der DUH auf den Zugang zu den Dokumenten aber nur teilweise stattgegeben.

Nach dem Unionsrecht hat grundsätzlich jeder Zugang zu Dokumenten der EU-Institutionen, sofern keine schwerwiegenderen Interessen entgegenstehen. Ein überwiegendes Interesse auf Zugang wird vor allem dann angenommen, wenn Dokumente "Emissionen in die Umwelt" betreffen. Derzeit wird in verschiedenen Gerichtsverfahren geklärt, wann Informationen von diesem Begriff erfasst sind.

Das Europäische Gericht (EuG) hat am Mittwoch entschieden, dass die von der Deutschen Umwelthilfe verlangten Dokumente keine "Emissionen in die Umwelt" betreffen. Denn wenn jede Information zugänglich gemacht würde, nur weil ein Zusammenhang zu emissionsbezogenen Fragen besteht, würde der Schutz des Berufsgeheimnisses und beruflicher Interessen gefährdet (Urt. v. 12.12.2018, Az. T-498/14).

Prozessvertreter der Europäischen Kommission waren die Brüsseler Kapellmann-Anwälte Prof. Dr. Robin van der Hout und Dr. Christian Wagner. Die Deutsche Umwelthilfe wurde von Geulen & Klinger vertreten.

ah/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Kapellmann für die Europäische Kommission:

Prof. Dr. Robin van der Hout, Brüssel

Dr. Christian Wagner, Brüssel

 

Geulen & Klinger für die Deutsche Umwelthilfe:

Dr. Reiner Geulen, Berlin

Prof. Dr. Remo Klinger, Berlin

Zitiervorschlag

Kapellmann / Geulen Klinger: . In: Legal Tribune Online, 13.12.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/32695 (abgerufen am: 16.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen