Eine Studie der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zum Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln wird nicht veröffentlicht, Gutachter halten sie für "keine taugliche Grundlage". Nun übernimmt der Kölner Strafverteidiger Björn Gercke.
Das Erzbistum Köln wird eine von ihm selbst in Auftrag gegebene Studie zum Umgang der katholischen Kirche mit Missbrauchsfällen in den Jahren 1975 bis 2018 nicht veröffentlichen. Das teilte das Bistum am Freitag mit.
Die Studie wurde im Auftrag des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki von der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl erstellt, die bereits andere Gutachten rund um die Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs durch Kleriker für die katholische Kirche erstattet hat. Das Gutachten sollte ausdrücklich auch Verantwortliche und deren Umgang mit Missbrauchsfällen identifizieren und benennen, so der Auftrag.
Das Erzbistum sieht diesen aber als nicht erfüllt an. Der Kanzlei sei es nicht gelungen, ein "rechtssicheres und belastbares Gutachten" und einen zur Veröffentlichung geeigneten Bericht zu erstellen, heißt es in einer Mitteilung vom Freitag. Die Entscheidung, die Studie unter Verschluss zu halten, stützt das Bistum auf ein Gutachten der Strafrechtslehrer Prof. Dr. Matthias Jahn von der Universität Frankfurt und Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Streng, emeritierter Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht an der Universität Nürnberg. Die Anwälte von Westpfahl Spilker äußerten sich bis zur Veröffentlichung dieses Artikels am Freitag auf Anfrage von LTO nicht zu der Mitteilung des Erzbistums.
Das Bistum hat nun die Studie neu vergeben. Anfertigen wird das neue Gutachten Prof. Dr. Björn Gercke, Namenspartner der Kölner Strafrechtsboutique Gercke Wollschläger.
Benannte Verantwortliche kritisierten die Studie
Die Untersuchung zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche soll dessen systemische Ursachen herausarbeiten, aber auch Verantwortlichkeiten auf Ebene der Bistumsleitung im Hinblick auf den Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs prüfen. Verantwortliche sollten, so ebenfalls der ausdrückliche Auftrag an die Gutachter von Westpfahl Spilker Wastl, benannt werden.
Die Ergebnisse sollten eigentlich im März dieses Jahres vorgestellt werden. Das Bistum betonte dabei stets, auch der Erzbischof und alle Verantwortlichen würden erstmals in der Pressekonferenz zeitgleich mit der Öffentlichkeit über die Ergebnisse informiert werden.
Dann wurde die Pressekonferenz jedoch überraschend abgesagt und um unbestimmte Zeit verschoben. Äußerungsrechtliche Bedenken hätten die geplante Veröffentlichung verhindert, bestätigte das Bistum, das in diesem Bereich nach LTO-Informationen von Gernot Lehr von Redeker Sellner Dahs aus Bonn sowie von Dr. Carsten Brennecke von Höcker Rechtsanwälte aus Köln beraten wird.
Die äußerungsrechtlichen Bedenken gegen die Studie betreffen u.a. den Hamburger Erzbischof Dr. Stefan Heße, der ab 2006 Personalchef und von 2009 bis 2015 Generalvikar in Köln war. Die Studie soll ihm Fehlverhalten im Umgang mit sechs Missbrauchsfällen vorwerfen. Heße forderte anschließend u.a. öffentlich, im Fall der Veröffentlichung der Studie zeitgleich selbst eine Stellungnahme abgeben zu können. Auch andere in der Studie namentlich benannte Verantwortliche sollen nach LTO-Informationen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, u.a. von Raue Rechtsanwälte aus Berlin sowie von Romatka aus München.
Gutachter: "Keine taugliche Grundlage für die Benennung von Verantwortung"
Monatelang gingen offenbar alle Beteiligten aber weiterhin davon aus, dass die Studie veröffentlicht werden würde. Das bestätigte ein Sprecher des Bistums noch im September 2020 gegenüber der katholischen Wochenzeitschrift Neues Ruhrwort.
Nun soll es aber doch gar keine Veröffentlichung geben. Aus Sicht der Strafrechtsprofessoren Jahn und Streng leidet die Studie von Westpfahl Spilker Wastl an "durchgreifenden methodischen Mängeln, so dass die dort vorgenommene Zuschreibung persönlicher Verantwortlichkeit von Entscheidungsträgern des Erzbistums Köln aus rechtswissenschaftlicher Sicht im Ganzen zweifelhaft ist", heißt es in der Mitteilung des Bistums von Freitag.
Sie sei "für die Benennung von Verantwortung durch Tun oder pflichtwidriges Unterlassen nach kirchlichem und staatlichem Strafrecht auf Ebene der Entscheidungsträger des Erzbistums Köln keine taugliche Grundlage," so die Strafrechtslehrer weiter. Das Erzbistum hat nach eigenen Angaben beschlossen, die Einleitung von rechtlichen Schritten gegen Westpfahl Spilker Wastl zu prüfen.
Auch neue Studie soll "konkrete Verantwortlichkeiten zuordnen"
Diese Entscheidung ebenso wie diejenige, die Studie nicht zu veröffentlichen, sondern den Auftrag neu zu vergeben, hat das Erzbistum im Einvernehmen mit dem sog. Betroffenenbeirat in Köln getroffen. Der soll künftig transparent informiert und eingebunden werden. Kardinal Rainer Maria Woelki zeigte sich zuversichtlich, "dass nun die neu gewählte Konstellation der Gutachter zu einem belastbaren und rechtssicheren Ergebnis kommen wird". Er betonte, keine Schonung zu erwarten – "im Gegenteil. Hinsehen und Handeln ist unser Anspruch und unser Auftrag. Die unabhängige Untersuchung trägt wesentlich dazu bei, dass wir hinsehen können. Nur auf einer vollständigen und sauberen Grundlage kann ich Konsequenzen ziehen."
Prof. Dr. Björn Gercke von Gercke Wollschläger soll auch bei der Anfertigung der neuen Studie nach Angaben des Kardinals erst die Grundgesamtheit aller Fälle betrachten, dann eine nachvollziehbare Systematisierung vornehmen und dieser dann konkrete Verantwortlichkeiten zuzuordnen. Schließlich betont das Bistum wie schon bisher, dass weder Kardinal Woelki noch der Generalvikar oder andere Verantwortungsträger des Erzbistums über den Inhalt des Berichts informiert würden, bevor dieser auch der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird. Die Studie soll bis zum 18. März 2021 fertig gestellt sein.
Im Nachbarbistum Aachen sollen die Ergebnisse einer Studie zum Umgang des dortigen Bistums mit Missbrauchsfällen im November vorgestellt werden. Dort scheint es gegen das Gutachten, das ebenfalls von Westpfahl Spilker Wastl erstellt wurde, bislang keine Einwände zu geben.
Erzbistum beendet Zusammenarbeit mit Westpfahl Spilker: . In: Legal Tribune Online, 30.10.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43272 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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