Eisenführ Speiser / Wilmer Hale / CBH: Haribo unterliegt im Streit mit Lindt vor OLG Köln

11.04.2014

Im Verfahren um eine angebliche Verletzung von Haribos "Goldbären" hat das OLG Köln heute entschieden, dass diese Wortmarke dem Schokoladenbären "Lindt-Teddy" von Lindt nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Die IP-Kanzlei Eisenführ Speiser sowie Wilmer Hale vertreten Lindt; CBH ist für Haribo tätig.

Rainer Böhm

Der Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem Landgericht (LG) Köln gegen den Schweizer Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten "Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke "Goldbären".

Mit einer solchen Kollision zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung hatte sich die deutsche Rechtsprechung zuvor noch nie befasst. Das LG Köln musste also juristisches Neuland betreten und entschied im Dezember 2012 zunächst für Haribo: Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.

In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das Lindt-Team, bestehend aus Anwälten von Eisenführ Speiser und Wilmer Hale, konnte das Oberlandesgericht (OLG) Köln davon überzeugen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der Rechtsverletzung freigesprochen. Haribo ließ sich von einem Team der Kölner Kanzlei CBH Rechtsanwälte vertreten.

Das Verfahren geht nun, wie vorab von Haribo und Lindt vereinbart, vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.

Beteiligte Kanzleien

Beteiligte Personen

Eisenführ Speiser für Lindt & Sprüngli

Rainer Böhm, Markenrecht, Partner, Hamburg

Günther Eisenführ, Patentanwalt/Markenrecht, Bremen

 

Wilmer Hale für Lindt & Sprüngli

Reinhart Lange, Markenrecht, Partner, Frankfurt

 

CBH Rechtsanwälte für Haribo

Dr. Ingo Jung, Markenrecht, Partner, Köln

Jens Kunzmann, Markenrecht, Partner, Köln

Quelle: Eisenführ Speiser, Wilmer Hale

Zitiervorschlag

Eisenführ Speiser / Wilmer Hale / CBH: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11676 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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