Im Verfahren um eine angebliche Verletzung von Haribos "Goldbären" hat das OLG Köln heute entschieden, dass diese Wortmarke dem Schokoladenbären "Lindt-Teddy" von Lindt nicht entgegensteht und Haribos Markenrechte somit nicht verletzt werden. Die IP-Kanzlei Eisenführ Speiser sowie Wilmer Hale vertreten Lindt; CBH ist für Haribo tätig.
Rainer Böhm
Der Süßwarenhersteller Haribo klagte vor dem Landgericht (LG) Köln gegen den Schweizer Chocolatier Lindt und nahm dabei den sogenannten "Lindt-Teddy" ins Visier, einen in Goldfolie verpackten Schokoladenbären. Diese dreidimensionale Produktgestaltung, so argumentierte Haribo, verletze die eingetragene Wortmarke "Goldbären".
Mit einer solchen Kollision zwischen einer Wortmarke und einer dreidimensionalen Produktgestaltung hatte sich die deutsche Rechtsprechung zuvor noch nie befasst. Das LG Köln musste also juristisches Neuland betreten und entschied im Dezember 2012 zunächst für Haribo: Der Lindt-Teddy sei die bildliche Darstellung der Wortmarke und ihr dabei so ähnlich, dass Verwechslungsgefahr bestehe.
In zweiter Instanz hat sich das Blatt nun jedoch gewendet. Das Lindt-Team, bestehend aus Anwälten von Eisenführ Speiser und Wilmer Hale, konnte das Oberlandesgericht (OLG) Köln davon überzeugen, dass die angesprochenen Verkehrskreise nicht glauben, der goldene Schokoladenbär stamme von Haribo. Damit wurde Lindt vom Vorwurf der Rechtsverletzung freigesprochen. Haribo ließ sich von einem Team der Kölner Kanzlei CBH Rechtsanwälte vertreten.
Das Verfahren geht nun, wie vorab von Haribo und Lindt vereinbart, vor den Bundesgerichtshof, der als höchste Instanz für Rechtssicherheit in der grundsätzlichen Frage der Kollision zwischen unterschiedlichen Markenformen sorgen soll.
Eisenführ Speiser für Lindt & Sprüngli
Rainer Böhm, Markenrecht, Partner, Hamburg
Günther Eisenführ, Patentanwalt/Markenrecht, Bremen
Wilmer Hale für Lindt & Sprüngli
Reinhart Lange, Markenrecht, Partner, Frankfurt
CBH Rechtsanwälte für Haribo
Dr. Ingo Jung, Markenrecht, Partner, Köln
Jens Kunzmann, Markenrecht, Partner, Köln
Eisenführ Speiser / Wilmer Hale / CBH: . In: Legal Tribune Online, 11.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11676 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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