Die Wisag Aviation Service Holding war im Prozess um die Bodenabfertigungskonzession am Flughafen Frankfurt am Main vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof erfolgreich. DLA Piper hat Wisag in dem Rechtsstreit vertreten.
Bereits am 11. Juli dieses Jahres erhielt die Wisag Aviation Service durch das Land Hessen die einzige Drittabfertiger-Lizenz für einen weiteren Bodenverkehrsdienstleister am Frankfurter Flughafen.
Gegen diese Auswahlentscheidung hatte der bisherige Dienstleister Acciona in der Hauptsache geklagt. Im anschließenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren hatte DLA Piper für die Wisag Aviation Service einen Antrag auf Sofortvollzug der Auswahlentscheidung gestellt, der nun durch den Hessischen Verwaltungsgerichtshof angeordnet und ab dem 1. Februar 2018 gewährt wurde. Dieser Beschluss ist unanfechtbar. Somit wird die Wisag Aviation Service ab diesem Zeitpunkt endgültig Bodenverkehrsdienstleistungen für Fluggesellschaften am Flughafen Frankfurt anbieten.
Die Neuvergabe der Drittabfertiger-Lizenz war notwendig geworden, nachdem Wisag mit DLA Piper ein Klageverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht gewonnen hatte. Wisag Aviation Service hatte sich gegen die Vergabe einer Drittabfertiger-Lizenz auf dem Frankfurter Flughafen an den bisherigen Dienstleister Acciona zur Wehr gesetzt, woraufhin das Land Hessen die Konzession neu ausschreiben musste.
Wisag Aviation Service ist Teil der Wisag Gruppe mit Hauptsitz in Frankfurt am Main. Das Unternehmen ist seit 1982 in der Luftfahrtbranche aktiv. DLA-Partner Ludger Giesberts berät das Unternehmen seit vielen Jahren im Hinblick auf Bodenabfertigungskonzessionen an diversen Flughäfen.
DLA Piper für Wisag Aviation Service Holding:
Dr. Ludger Giesberts, Partner, Köln
Dr. Michael Gayger, Associate, Köln
DLA Piper: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25249 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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