Schadensersatz für Kursverluste: Ver­g­leich im Telekom-Pro­zess?

15.11.2021

Im Anlegerschutzprozess um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom ist ein Vergleich in Sichtweite. Eine Entscheidung könnte in der kommenden Woche fallen.

Im Anlegerschutzprozess um den letzten von drei Börsengängen der Deutschen Telekom zeichnet sich eine Einigung ab. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt, vor dem das Verfahren verhandelt wird, teilte mit, dass ein Vergleichsvorschlag vorliegt, der am übernächsten Dienstag, den 23. November, erörtert werden soll.

Die Deutsche Telekom war lange Zeit ein Staatsunternehmen. Drei Börsengänge später ist die Ausgangslage eine völlig andere. Zum Stichtag 30. September 2021 hielt der Bund nach Angaben des Unternehmens nur noch 13,8 Prozent der Anteile. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau ist mit 16,6 Prozent beteiligt.

Der dritte Börsengang beschäftigt die Gerichte allerdings noch immer. Rund 16.000 Kleinaktionäre verlangen Schadensersatz für Kursverluste, die ihnen im Zuge des im Juni 2000 vollzogenen Börsenganges entstanden sein sollen. Es geht um rund 80 Millionen Euro. Die Deutsche Telekom lehnt Entschädigungszahlungen bisher ab.

Das Kapitalanlegermusterverfahren wurde bereits zwei Mal vor dem OLG Frankfurt verhandelt. Einen zweiten Musterentscheid des Gerichts (Beschl. v. 30.11.2016, Az. 23 Kap 1/06) hob der Bundesgerichtshof mit dem Hinweis auf nicht ausreichend geprüfte Kausalitätsaspekte zwischenzeitlich teilweise auf und verwies den Fall zurück und an das OLG (Beschl. v. 15.12.2020, Az. XI ZB 24/16).

sts/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Schadensersatz für Kursverluste: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46652 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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