4/5 Abschreckung: Deterrent Approach
Häufig enthält eine Deadlock Provision auch ein sanktionierendes Element. Damit will man verhindern, dass das Verfahren leichtfertig eingeleitet wird. Bei dem sogenannten Deterrent Approach wird zunächst durch eine vorher festgelegte Bewertungsmethode (Wirtschaftsprüfer etc.) ein objektiver Wert der Anteile ermittelt. Sobald die Bewertung erfolgt ist, muss die Partei, die das Verfahren eingeleitet hat, entweder die Geschäftsanteile zu z.B. 125 Prozent des ermittelten Werts erwerben oder diese zu 75 Prozent des Werts an den anderen Gesellschafter verkaufen.
Deadlock-Klauseln im Gesellschaftsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25871 (abgerufen am: 13.11.2024 )
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