Deadlock-Klauseln im Gesellschaftsvertrag: Zocken oder schießen?

von Dirk Kramer

06.12.2017

(c) beebboys - stock.adobe.com

4/5 Abschreckung: Deterrent Approach

Häufig enthält eine Deadlock Provision auch ein sanktionierendes Element. Damit will man verhindern, dass das Verfahren leichtfertig eingeleitet wird. Bei dem sogenannten Deterrent Approach wird zunächst durch eine vorher festgelegte Bewertungsmethode (Wirtschaftsprüfer etc.) ein objektiver Wert der Anteile ermittelt. Sobald die Bewertung erfolgt ist, muss die Partei, die das Verfahren eingeleitet hat, entweder die Geschäftsanteile zu z.B. 125 Prozent des ermittelten Werts erwerben oder diese zu 75 Prozent des Werts an den anderen Gesellschafter verkaufen.

Zitiervorschlag

Deadlock-Klauseln im Gesellschaftsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 06.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25871 (abgerufen am: 13.11.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen