Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise: BMJV setzt Insol­venz­an­tragspf­licht aus

16.03.2020

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten, sollen mehr Zeit bekommen, bevor sie einen Insolvenzantrag stellen müssen. Das Justizministerium bereitet eine entsprechende Regelung vor.

"Wir wollen verhindern, dass Unternehmen nur deshalb Insolvenz anmelden müssen, weil die von der Bundesregierung beschlossenen Hilfen nicht rechtzeitig bei ihnen ankommen", sagt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die reguläre Drei-Wochen-Frist der Insolvenzordnung sei für diese Fälle zu kurz bemessen, deshalb soll für sie die Insolvenzantragspflicht bis zum Herbst ausgesetzt werden. Ähnliche Regelungen gab es bereits bei den Hochwasserkatastrophen in den Jahren 2002, 2013 und 2016.

Bund und Länder haben in der vergangenen Woche bekräftigt, dass sie eine Reihe von Maßnahmen ergreifen wollen, um Firmenpleiten und Entlassungen aufgrund der Corona-Epidemie zu verhindern. Unter anderem wird es ein öffentlich finanziertes Kurzarbeitergeld geben, zudem sollen bestehende Kreditprogramme ausgeweitet und Steuern gestundet werden.

Allerdings sei aus organisatorischen und administrativen Gründen nicht sichergestellt, dass derartige Hilfen innerhalb der Drei-Wochen-Frist bei den Unternehmen ankommen werden, heißt es aus dem Justizministerium. Deswegen werde eine gesetzliche Regelung vorbereitet, wonach die Insolvenzantragspflicht für einen Zeitraum bis zum 30. September 2020 ausgesetzt wird. Dies wird laut dem BMJV aber nur für Unternehmen gelten, bei denen der Insolvenzgrund auf den Auswirkungen der Corona-Epidemie beruht und bei denen begründete Aussichten auf eine Sanierung bestehen. Die Maßnahme könnte bis zum 31. März kommenden Jahres verlängert werden.

ah/LTO-Redaktion

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Hilfe für Unternehmen in der Corona-Krise: . In: Legal Tribune Online, 16.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40853 (abgerufen am: 23.11.2024 )

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