Urteil zur Weitergabe von Tagebuchinhalten: NRW muss Ban­kier Olea­rius ent­schä­d­igen

06.11.2023

Im Zuge der Cum-Ex-Ermittlungen gelangen private Notizen von Christian Olearius an die Presse. Das LG Köln sieht eine Amtspflichtverletzung und verurteilt das Land NRW zur Zahlung von Schadensersatz.

Das Land Nordrhein-Westfalen soll dem Hamburger Bankier Christian Olearius 10.000 Euro Schadensersatz wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechts zahlen (Urt. v. 24.10.2023, Az. 5 O 195/22). In dem zugehörigen Prozess vor dem Landgericht Köln ging es um Tagebücher von Olearius, die Beamte bei einer Razzia wegen dessen möglicher Verwicklung in rechtswidrige Cum-Ex-Geschäfte im Jahr 2018 beschlagnahmt hatten. Zwei Jahre später hatten mehrere Medien aus den Aufzeichnungen zitiert.

Der Kläger habe einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung, weil Inhalte seiner vom Land beschlagnahmten Tagebücher an unbefugte Dritte gelangt seien, so das Gericht. Man sei nach der Beweisaufnahme zu der Überzeugung gekommen, dass der Inhalt der Tagebücher "aus der Sphäre des beklagten Landes" an Journalisten gelangt sein müsse. 

Weitergabe war eine Amtspflichtverletzung

Die Weitergabe beziehungsweise die Ermöglichung des Zugriffs auf Inhalte der Tagebücher stelle eine Amtspflichtverletzung dar, heißt es im Urteil. "Das beklagte Land trifft die Pflicht, sensible Daten so aufzubewahren, dass sie vor einem unbefugten Zugriff geschützt sind. Ob die Daten vorsätzlich an die unbefugten Dritten weitergegeben wurden, konnte die Kammer nicht feststellen."

Die Generalstaatsanwaltschaft Köln als Vertreterin des Landes erklärte, dass sie die Urteilsgründe prüfen und anschließend über mögliche Rechtsmittel entscheiden werde. "Das Urteil ist in einer langen Reihe von Justizversagen das nächste Stück", erklärte ein Sprecher von Olearius gegenüber der dpa. Zuvor hatte die Welt am Sonntag über das Urteil berichtet.

Olearius ist Gesellschafter der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, die an Cum-Ex-Transaktionen mitgewirkt hat. Der Bankier muss sich derzeit wegen des Vorwurfs der schweren Steuerhinterziehung in 14 Fällen vor dem Landgericht Bonn verantworten. Der Schaden soll bei knapp 280 Millionen Euro liegen. In einer ersten Erklärung beteuerte Olearius seine Unschuld

sts/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Urteil zur Weitergabe von Tagebuchinhalten: . In: Legal Tribune Online, 06.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53082 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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