Große Handelsketten wollen für mehr Nachhaltigkeit bei der Lebensmittelproduktion kooperieren. Das Bundeskartellamt beobachtet die Pläne im Interesse des Wettbewerbs genau und fordert Nachbesserungen.
Das Bundeskartellamt (BKartA) fordert mehr Wettbewerb bei der Finanzierung der Tierwohl-Initiative von Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Lebensmitteleinzelhandel. Statt des bislang praktizierten einheitlichen Aufpreises für Fleisch aus artgerechterer Haltung sei etwa eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten denkbar, regte die Aufsichtsbehörde an. Keine Bedenken erhoben die Wettbewerbshüter gegen eine freiwillige Selbstverpflichtung des deutschen Einzelhandels, um existenzsichernde Löhne im Bananensektor zu fördern.
"Das Kartellrecht steht Kooperationen zum Erreichen von Nachhaltigkeitszielen nicht im Wege - ganz im Gegenteil", sagte der Präsident des BKartA, Andreas Mundt. Das Amt berate Unternehmen mit Blick auf Kooperationen, um gerade bei Nachhaltigkeitsstrategien Hinweise darauf zu geben, wie diese in das Wettbewerbsrecht eingebettet werden können. Die Prüfung von zwei Brancheninitiativen schloss das BKartA jetzt ab.
Im Fall Bananen ging es um die gemeinsame Einführung verantwortungsvoller Beschaffungspraktiken durch den Lebensmittelhandel mit dem Ziel, existenzsichernde Löhne in den Herkunftsländern zu gewährleisten. Hier hatte die Kartellbehörde keine Bedenken gegen die geplante freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen, denn es finde kein Austausch zu Einkaufspreisen, weiteren Kosten, Produktionsmengen oder Margen statt und es würden auch keine verpflichtenden Mindestpreise oder Preisaufschläge vereinbart.
Tierwohl-Initiative wird kritischer gesehen
Nicht ganz so einfach lag der Fall in den Augen der Wettbewerbshüter bei der jüngsten Ausweitung der Initiative Tierwohl. Die Initiative möchte Tierhalter für die Verbesserung der Haltungsbedingungen honorieren. Finanziert wird die Initiative hauptsächlich von den vier größten Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen Edeka, Rewe, Aldi und der Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland). Kernelement ist die Zahlung eines einheitlichen Aufschlages an die teilnehmenden Tierhalter über die Schlachtbetriebe.
Die Vereinbarung der Unternehmen über einen einheitlichen Aufpreis sei "für eine Übergangsphase aufgrund des Pioniercharakters dieses Projekts toleriert" worden, sagte Mundt. Nach und nach müssten allerdings wettbewerbliche Elemente eingeführt werden. Dies könne etwa eine Empfehlung zur Vergütung von Tierwohlkosten sein.
dpa/sts/LTO-Redaktion
Nachhaltigkeit bei der Lebensmittelherstellung: . In: Legal Tribune Online, 18.01.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47242 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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