Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die geplante Zusammenarbeit zwischen der Hamburger Drogeriemarktkette Budnikowsky und dem Einzelhandelskonzern Edeka. Die beiden Firmen dürfen ein Gemeinschaftsunternehmen gründen.
Die Edeka-Gruppe, der größte Lebensmittelhändler Deutschlands, hatte im April angekündigt, im Drogeriemarkt zu expandieren. Man wolle gemeinsam mit Budnikowsky den Grundstein für eine eigene Edeka-Drogeriemarktkette legen, die bundesweit gegen die beiden großen Ketten dm und Rossmann antrete, hatte der Vorstandsvorsitzende Markus Mosahatte damals gesagt.
Edeka und Budnikowsky wollen dazu ein Gemeinschaftsunternehmen für die Beschaffung, Verwaltung und Logistik von Budnikowsky gründen. Edeka wird sich zunächst mit 25,1 Prozent beteiligten - mit der Option, auf bis zu 74,9 Prozent aufzustocken.
Der Lebensmittelhändler will außerdem künftig jährlich bis zu 50 neue Drogeriemärkte bundesweit eröffnen, der Betrieb der 181 "Budni"-Filialen im Großraum Hamburg soll jedoch in der Hand des Familienunternehmens Budnikowsky bleiben.
Kooperation könnte "strukturelle Nachteile" ausgleichen
Gegen diese Pläne hat das Bundeskartellamt keine Einwände: Die Kooperation könne vor allem im Einkauf der Waren "strukturelle Nachteile" von Budnikowsky gegenüber den Wettbewerbern dm und Rossmann verringern, teilte die Behörde am Freitag in Bonn mit. Das dürfte dem Wettbewerb zugutekommen und den Verbrauchern nutzen.
Bis Edeka allerdings auch nur in Schlagdistanz zu den beiden Hauptkonkurrenten kommt, ist es ein weiter Weg: Rossmann betreibt in Deutschland gut 2.000 Märkte, dm mehr als 1.800.
"Bei der Bewertung von Fusionen im Einzelhandelsbereich müssen wir stets sowohl die Wettbewerbsverhältnisse auf der Einkaufsseite als auch die betroffenen Absatzmärkte untersuchen", erläutert Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes.
Bei der Beschaffung von Drogeriemarktartikeln liegen die beiden Unternehmen nach Angaben der Behörde sortimentsübergreifend insgesamt unter 15 Prozent Marktanteil in Deutschland.
dm und Rossmann setzen Budni unter Druck
Auf der Absatzseite würden in Hamburg zwar deutlich höhere Marktanteile erzielt. Budnikowsky sei dort aber zunehmend scharfem Wettbewerb ausgesetzt, vor allem durch dm und Rossmann. Gegenüber diesen beiden um ein Vielfaches größeren Unternehmen habe Budnikowsky erhebliche Beschaffungs- und Kostennachteile. Da Budnikowsky außerhalb der Metropolregion Hamburg nicht tätig sei, könne es diese allein auch nicht ausgleichen, schreibt das BKartA in einer Mitteilung.
Durch die Zusammenarbeit mit Edeka könne Budnikowsky diese Nachteile verringern. Da Edeka im Drogeriemarktbereich in Hamburg – anders als im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels – über keine besonders starke Stellung verfüge, sah das Bundeskartellamt daher in der Fusion keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs, die eine Untersagung rechtfertigen würde.
Edeka ist das größte Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen in Deutschland mit 49,6 Milliarden Euro Umsatz. Budnikowsky ist ein Drogeriemarktunternehmen mit 181 Standorten in der Metropolregion Hamburg und rund 480 Millionen Euro Umsatz.
Das Bundeskartellamt hat die Drogeriemärkte in dem Fall erstmals seit längerem untersucht. Nach der Insolvenz des Marktführers Schlecker sind dessen Marktanteile auf die verbliebenen Wettbewerber übergegangen; dm und Rossmann sind erheblich gewachsen.
Allen & Overy hatte Edeka kartellrechtlich beraten.
ah/LTO-Redaktion
Allen & Overy für Edeka:
Dr. Börries Ahrens, Kartellrecht, Partner, Hamburg
Dr. Ioannis Thanos, Kartellrecht, Senior Asssociate, Hamburg
Kristin Fruhnert, Kartellrecht, Associate, Hamburg
Kartellamt gibt grünes Licht: . In: Legal Tribune Online, 19.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22985 (abgerufen am: 25.11.2024 )
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