Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Verlagsgesellschaft Passau freigegeben, sämtliche Anteile an der Mittelbayerische Medien Holding zu erwerben. Die Transaktion kann demnach vollzogen werden.
Grünes Licht für den Zusammenschluss: Das Bundeskartellamt (BKartA) hat im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Mittelbayerischen Medien Holding durch die Verlagsgesellschaft Passau keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken.
Die Mittelbayerische Medien Holding ist die Obergesellschaft der Mittelbayerischen Verlagsgruppe, die insbesondere die regionale Abonnement-Tageszeitung Mittelbayerische Zeitung herausgibt. Sie erscheint im Großraum Regensburg. Die Verlagsgesellschaft Passau verlegt insbesondere die regionalen Abo-Tageszeitungen Passauer Neue Presse im Großraum Passau sowie den Donaukurier im Großraum Ingolstadt. Darüber hinaus sind beide beteiligten Unternehmen in weiteren Geschäftsbereichen, unter anderem mit Anzeigenblättern, tätig.
Andreas Mundt, Präsident des BKartA, kommentiert die Prüfung des Übernahmevorhabens wie folgt: "Die Übernahme der Mittelbayerischen Zeitung durch die Verlagsgesellschaft Passau ist aus wettbewerblicher Sicht unbedenklich. Die Verbreitungsgebiete der Zeitungen überlappen sich nur marginal, so dass nicht von einem Wettbewerbsverhältnis zwischen den Beteiligten auszugehen ist."
Beteiligte haben im Vorfeld nötige Weichen gestellt
Eine bis vor kurzem bestehende Überschneidung im Anzeigengeschäft in Regensburg sei mittlerweile durch die Einstellung der Regensburger Ausgabe des Wochenblatts, einer Schwestergesellschaft der Verlagsgesellschaft Passau, aufgelöst, so das BKartA in einer Mitteilung. Die Einstellung konnte in der wettbewerblichen Würdigung des entsprechend verändert angemeldeten Vorhabens berücksichtigt werden. Die Verlagsgesellschaft Passau habe eine anhaltend defizitäre Geschäftslage der Ausgaben glaubhaft machen können, die sich laut einer Prognose weiter verschlechtert hätte. Verkaufsbemühungen waren im Vorfeld ohne Erfolg geblieben.
Bei Fusionen von Zeitungsverlagen untersucht das BKartA regelmäßig die Auswirkungen sowohl auf den Leser- als auch auf den Anzeigenmärkten. Es kann Zusammenschlüsse nur danach bewerten, ob durch die Fusion der Wettbewerb auf den betroffenen Märkten erheblich behindert würde. Dabei zieht das BKartA die Auswahlmöglichkeiten der Leser als Kriterium heran, auch wenn die Meinungsvielfalt als solche kein eigener kartellrechtlicher Bewertungsmaßstab sein kann.
Die Konsolidierungswelle in der Medienlandschaft sorgt seit geraumer Zeit verstärkt für Beschäftigung bei den Wettbewerbshütern. Nicht immer läuft es so wie im oben geschilderten Fall: Ende September hatte das BKartA der Übernahme der Ostthüringer Zeitung durch die Funke Mediengruppe eine Zustimmung verweigert. Ebenfalls im September hatte das BKartA über die Aufteilung gemeinsamer Aktivitäten bei Anzeigenblättern zwischen Lensing Media und wiederum der Funke Mediengruppe zu entscheiden. Hier hatte die Wettbewerbsbehörde keine Bedenken.
sts/LTO-Redaktion
Keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken: . In: Legal Tribune Online, 27.10.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46469 (abgerufen am: 20.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag