Kanzleien nach dem Brexit: Spin-off auf euro­päisch

von Tanja Podolski

24.06.2016

Wohl all den Anwälten, die nicht in Pfund bezahlt werden. Mit dem Brexit wird zudem das M&A-Geschäft leiden, Umsätze werden insgesamt sinken. Die Personalanpassung dürfte aber noch zwei Jahre auf sich warten lassen.

Massenhafte Trennungen, De-Equitizations und für das Fußvolk auch profane Worte wie Kündigungen – erfahrene Großkanzleianwälte haben diese Entwicklungen schon mehrfach erlebt, vor allem nach internationalen Kanzlei-Fusionen. Jetzt ist es der andere Weg: Der Spin-off eines ganzen Landes steht an– der Brexit, der Austritt Großbritanniens aus der EU. Den Anwälten und ihren Kanzleien drohen Einbußen: beim eigenen Einkommen, beim lukrativen M&A-Geschäft– und schließlich bei den Arbeitsverhältnissen.

Viele internationale Kanzleien sind inzwischen als Limited Liability Partnerschaft (LLP) aufgestellt, dem englischen Pendant zur Kommanditgesellschaft. Der Hauptsitz ist in vielen Fällen London, mit ausländischen – darunter auch deutschen – Zweigniederlassungen. Zu den LLPs gehören etwa Allen & Overy, Freshfields Bruckhaus Deringer, Hogan Lovells, Simmons & Simmons, Linklaters, Clifford Chance, Herbert Smiths Freehills, DLA Piper und Ashurst. An dieser Gesellschaftsstruktur wird sich auch mit dem Brexit erst einmal nichts ändern.

Folgen für britische Anwälte

Die britischen Kollegen haben dennoch vorgesorgt: Wie Legal Week berichtet, haben Anwälte von Allen & Overy, Freshfields Bruckhaus Deringer, Slaughter & May und Hogan Lovells bereits vergangene Woche für das nun eingetretene Worst-Case-Szenario vorgesorgt und die Eintragung in die sogenannte Law Society of Ireland beantragt. Der Grund: Es sei ohne Registrierung in einem EU-Land zu schwierig, europäisches Recht zu praktizieren. Und englisch qualifizierte Anwälte könnten sich unproblematisch in Irland registrieren lassen, wenn sie drei Jahre Berufserfahrung haben.

Die Angst liege insbesondere darin begründet, so Legal Week, dass britisch qualifizierte Anwälte mit dem Brexit ihr Recht verlieren könnten, in Europa zu praktizieren und vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg aufzutreten. Großbritannien könnte mit dem Brexit – das wird im Detail auf die künftigen Verhandlungen ankommen -  so dastehen wie alle anderen Nicht-EU-Länder. 

Das Einkommen in Deutschland

Für die deutschen Anwälte spielt Derartiges natürlich keine Rolle. Eine böse Überraschung könnte jedoch ihre Vergütungsabrechnung am Jahresende bringen. Bei Kanzleien mit britischem Hauptsitz ist es üblich, dass die einzelnen Länder ihre Umsätze nach England melden. Das Geld geht zunächst in einen großen Topf und wird dann nach einem definierten Schlüssel wieder an die einzelnen Partner verteilt.

Das Pfund ist mit der Bekanntgabe des Ausstiegs Großbritanniens auf ein Rekordtief gesunken –aufgrund dieses Währungsverlusts ist also mit empfindlichen Einbußen zu rechnen Dagegen kann man zwar Vorsorge treffen, allerdings sagt einer, der es wissen muss: "Selbst für internationale Großkanzleien wäre es zu teuer, sich ein Hedging einzukaufen, um derartige Kursschwankungen abzufangen." Mit einem solchen System lassen sich Währungsschwankungen für Unternehmen – und damit auch für Kanzleien – abfangen.

Britische Kanzleien legen regelmäßig zum Beginn eines Geschäftsjahres fest, ob die Ausschüttung in Pfund oder in Euro erfolgen soll. Die interne Gerechtigkeit wird also bleiben – der erfolgreiche deutsche Rainmaker einer Kanzlei wird auch weiterhin seinen großen Anteil bekommen. Indes ist der Kuchen mit dem Pfund als Leitwährung der Kanzlei kleiner, als er es früher war - und das beschert auch den deutschen Partnern unmittelbare Einbußen.

Zitiervorschlag

Tanja Podolski, Kanzleien nach dem Brexit: . In: Legal Tribune Online, 24.06.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19790 (abgerufen am: 06.11.2024 )

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