Deutsche Unternehmen der Stahl- und Schmiedeindustrie, die gegen das laufende EEG-Beihilfeverfahren der EU-Kommission vorgehen, haben mit Unterstützung von Bird & Bird einen wichtigen Teilerfolg vor dem EuG erzielt. Der Beschluss, mit dem das EU-Verfahren eröffnet wurde, darf vorerst nicht vollzogen werden, entschied der EuG in einem Eilverfahren.
Heiko Höfler
Die EU-Kommission prüft seit vergangenem Dezember, ob die Ausnahmeregelungen für deutsche Unternehmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) den fairen Wettbewerb in Europa verletzen (Rechtssache T-174/14 R u. a.).
Die Unternehmen, die nun vor dem Europäischen Gericht (EuG) einen Etappensieg erzielt haben, profitieren durch ihre besonders stromintensive Produktion bislang von den EEG-Ausnahmeregelungen. Die sämtlich von Bird & Bird vertretenen Stahl- und Gießereiunternehmen haben daher – wie auch die Bundesregierung (Rechtssache T-134/14) – gegen das EU-Beihilfeverfahren Klage eingereicht. Parallel zur Hauptsache haben sieben der insgesamt neun klagenden Unternehmen vorläufigen Rechtsschutz beantragt.
Gegenstand des Eilverfahrens ist die erhebliche Gefahr, dass es bereits jetzt zu Rückforderungen unter Verweis auf das laufende EU-Verfahren, insbesondere zu Konkurrentenklagen kommt bzw. dass bis zur Hauptsacheentscheidung in Luxemburg die Vergünstigungen für 2015 wegfallen – mit teilweise existenzbedrohenden Effekten für die bisherigen Empfänger. All dies sind Wirkungen, die vom sogenannten Durchführungsverbot des EU-Beihilfenrechts ausgehen. Hier haben die antragführenden Unternehmen erreicht, dass bis zur abschließenden Entscheidung im Eilverfahren das Durchführungsverbot ausgesetzt ist.
Der Sieg im Eilverfahren dürfte der erste Erfolg eines Unternehmens gegen das Verfahren vor der EU-Kommission sein.
Bei den antragsführenden Unternehmen handelt es sich um die Dieckerhoff Guss GmbH, die Friedrich Wilhelms-Hütte GmbH, die Georgsmarienhütte GmbH, die Schmiedag GmbH, die Schmiedewerke Gröditz GmbH, die Stahlwerk Bous GmbH sowie die WeserWind GmbH.
Bird & Bird für die Stahlunternehmen
Prof. Dr. Heiko Höfler, Federführung, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Partner, Hamburg
Dr. Jörg Paura, Corporate, Partner, Hamburg
Stefan Breider, Corporate, Counsel, Frankfurt
Dr. Mirjam Rüve, Corporate, Counsel, Hamburg
Bird & Bird : . In: Legal Tribune Online, 16.04.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11718 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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