Vor einem Jahr verurteilte das LG Bonn einen früheren Warburg-Banker wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe. Der BGH hat die Revision nun verworfen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision eines ehemaligen Prokuristen und Leiter des Bereichs Bilanz, Rechnungswesen und Controlling bei dem Hamburger Bankhaus Warburg gegen ein Urteil des Bonner Landgerichts (LG) als unbegründet verworfen (Beschl. v. 06.04.2022, Az. 1 StR 466/21).
Das LG hatte den Banker im Juni des vergangenen Jahres wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet (Urt. v. 01.06.2021, Az. 62 KLs - 213 Js 32/20 - 1/20).
Der Angeklagte war nach Einschätzung des LG von 2007 bis 2011 für Cum-Ex-Transaktionen und die zugehörigen Körperschaftsteuererklärungen des Bankhauses verantwortlich. Er habe die Erklärungen, die Angaben zu tatsächlich nicht bestehenden Erstattungsansprüchen enthielten, entweder selbst unterzeichnet oder zur Unterschrift freigegeben, so das Gericht. Das zuständige Finanzamt sei damit unrechtmäßig zu Zahlungen von insgesamt mehr als 168 Millionen Euro an das Bankhaus veranlasst worden.
Der BGH hat die auf Verfahrensbeanstandungen und die Sachrüge gestützte Revision des Angeklagten im Beschlusswege als unbegründet verworfen. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
sts/LTO-Redaktion
Verfahren um ehemaligen Warburg-Prokuristen: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48604 (abgerufen am: 14.11.2024 )
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