BGH verwirft Revision: Ex-Lin­kla­ters-Partner muss wegen Ver­ge­wal­ti­gung in Haft

von Dr. Anja Hall

05.02.2019

Das Verfahren um die Vergewaltigung einer studentischen Mitarbeiterin der Kanzlei Linklaters auf einer Oktoberfest-Feier ist zu Ende. Der BGH verwarf die Revision des ehemaligen Partners, der damit ins Gefängnis muss.

Der Vorfall hatte sich im Herbst 2014 ereignet, und nun, gut viereinhalb Jahre später, ist das Urteil rechtskräftig geworden: Der Steuerrechtler Dr. Thomas E., ehemaliger Partner bei Linklaters in München, ist wegen Vergewaltigung einer studentischen Mitarbeiterin in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Er muss eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten antreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat E.s Revision gegen das Urteil des Landgerichts (LG) München I nach § 349 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) verworfen (Beschl. v. 24.01.2019, Az. 1 StR 535/18). Demnach kann das Revisionsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden, wenn es die Revision einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet.

Damit ist das Urteil des LG München I nun rechtskräftig. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der ehemalige Linklaters-Partner nach einer Oktoberfest-Feier der Kanzlei im Jahr 2014 eine studentische Mitarbeiterin zum Sex gezwungen hatte und dafür eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verhängt (Urt. v. 09.02.2018; Az.: 19 KLs 451 Js 115945/15).

Verteidigung hatte Lügendetektor-Test gefordert

E. hatte im Prozess stets beteuert, dass die sexuellen Handlungen einvernehmlich erfolgt seien. Da die Angaben und Erläuterungen zum Tatgeschehen weit auseinander gegangen waren, wollte die Verteidigung E.s Unschuld unter anderem durch den Einsatz eines Lügendetektor-Tests beweisen. Dies lehnte das Gericht allerdings ab.

Zwischen dem Anwalt und der Studentin war es während einer After-Wiesn-Party in einem damaligen Szene-Restaurant zu sexuellen Handlungen im Wirtsgarten gekommen, die das Gericht als Vergewaltigung wertete. Weitere Personen kamen hinzu und es gab eine Schlägerei zwischen E. und dem weiteren Kanzleipartner S., der im Juli 2017 wegen Körperverletzung verurteilt wurde.

Die Tat hat zwar erst nach der offiziellen Oktoberfest-Feier der Kanzlei stattgefunden, Linklaters hatte dennoch eine interne Untersuchung eingeleitet. Im Zuge derer haben sowohl E. als auch S. die Kanzlei Ende 2014 verlassen. Anzeige hat Linklaters aber nicht erstattet – aus Rücksichtnahme gegenüber der Betroffenen, wie es damals hieß.

Das Verfahren am LG München I hatte sich lange hingezogen: Prozessauftakt war Anfang Juli 2017, das Urteil wurde im Februar 2018 gesprochen. Zunächst waren acht Verhandlungstage angesetzt und 24 Zeugen geladen. Im Verlauf des Verfahrens wurden dann aber rund 40 Zeugen gehört und es gab 20 Verhandlungstage. Der Beschluss des BGH ist nun Ende Januar dieses Jahres ergangen, viereinhalb Jahre nach dem Tatgeschehen und fast ein Jahr nach dem erstinstanzlichen Urteil.

Zitiervorschlag

BGH verwirft Revision: . In: Legal Tribune Online, 05.02.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33677 (abgerufen am: 12.11.2024 )

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