Verwechslungsgefahr bei Babypflege-Produkten? Nachdem das LG Düsseldorf in der vergangenen Woche zugunsten des Konkurrenten Beiersdorf geurteilt hatte, legte das unterlegene Unternehmen Bübchen inzwischen Berufung ein.
Trotz einer Niederlage vor der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (LG) hält der Babypflege-Hersteller Bübchen Skincare weiter an dem Vorwurf fest, dass der Wettbewerber Nivea bei seiner Babypflege-Serie das Bübchen-Produktdesign kopiert habe. Bübchen habe am 18. November Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingereicht, teilte Geschäftsführer Martin Kemper in einer Pressemitteilung seines Unternehmens mit.
Bübchen Skincare hatte den Nivea-Mutterkonzern Beiersdorf vor dem LG Düsseldorfer wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht verklagt. Der Vorwurf: Nivea soll bei seiner eigenen Babypflege-Serie das typische Bübchen-Produktdesign geprägt von einer hellblauen Verpackung mit einem dunkelblauen Firmenlogo und einem Comic-Element sowie den Firmenslogan "Für zarte Babyhaut" kopiert haben. Kemper monierte im Vorfeld der Verhandlung, dass sich Beiersdorf mit von Bübchen "langjährig erarbeiteten Assoziationen für Vertrauen und Tradition" schmücke.
Sieg für Beiersdorf vor LG Düsseldorf
Das LG unter dem Vorsitz von Richterin Elisabeth Stöve hatte die Klage abgewiesen. Der Bübchen-Geschäftsführer sieht in dem Urteil dennoch Positives. "Wir begrüßen die Grundannahme des Gerichts, dass die Produkte eine Vielzahl an übereinstimmenden Merkmalen haben. Aus diesem Grund legen wir Berufung ein", erklärte er.
Der Vorwurf der unlauteren Nachahmung habe für Bübchen weiterhin Bestand. "Wir wundern uns darüber, dass Beiersdorf nicht auch ein eigenes Interesse daran hat, auf eine klare Differenzierung vom Wettbewerber zu setzen", so Kemper in der Pressemitteilung.
Der Schutz von Marken und Produktdesign zur Abgrenzung von Mitbewerbern gewinnt für Unternehmen stetig an Bedeutung. Im Juli dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) höchstrichterlich festgestellt, dass der bekannte Goldton des Schokoladen-Osterhasen von Lindt inzwischen so bekannt sei, dass seine Farbe Markenschutz genieße (Urt. v. 29.07.2021, Az. I ZR 139/20).
Ritter Sport wurde im vergangenen Jahr - ebenfalls seitens des BGH - Markenschutz für die typische quadratische Schokoladenverpackung zugesprochen (Beschl. v. 23.07.2020 Az. I ZB 42/19 und I ZB 43/19).
sts/LTO-Redaktion
Wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzung mit Beiersdorf: . In: Legal Tribune Online, 24.11.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/46744 (abgerufen am: 20.11.2024 )
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